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Anordnung PCR-Test durch AG

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Fast Eddie:

--- Zitat von: XTinaG am 03.03.2022 06:59 ---Der AL Personal hat keine Ermächtigung, derlei zu tun. Da Du aufgrund des positiven Schnelltests absonderungspflichtig warst, konnte er Dich bestenfalls des Betriebsgeländes verweisen.

--- End quote ---

Bezahlt oder unbezahlt?

XTinaG:
Unbezahlt. Statt des Entgelts gibt es die staatliche Entschädigung.

Fast Eddie:

--- Zitat von: XTinaG am 03.03.2022 07:26 ---Unbezahlt. Statt des Entgelts gibt es die staatliche Entschädigung.

--- End quote ---

Danke Frau Spid ;D, (Entschuldigung,  konnte mir es nicht mehr verkneifen)

Und für die Rückkehr zum Arbeitsplatz bedarf es schließlich wieder eines Nachweises meinerseits, der durch einen PCR Test beweist, das ich nicht mehr absonderungspflichtig bin. - Also  komme ich so oder so um einen Test nicht herum. Weshalb sollte ich dann einen Kleinkrieg mit meinem AG veranstalten. - Mir geht es nur um die Arbeitszeit.

XTinaG:
Solche Obsessionen solltest Du medikamentös behandeln lassen. Sie sind sicher auch ein Erklärungsansatz für die zusammenhanglosen und widersprüchlichen Ausführungen im Anschluß. Wenn es Dir um die Arbeitszeit geht, bleibt Dir nichts anderes als eine gerichtliche Auseinandersetzung mit geringen Erfolgsaussichten mit dem Arbeitgeber. Darauf kannst Du hingegen verzichten, wenn es Dir um das Entgelt und die staatliche Entschädigungsleistung geht.

BAT:

--- Zitat von: Bastel am 03.03.2022 06:50 ---
Dem hättest du nicht Folge leisten müssen.

--- End quote ---

Bereits der Schnelltest war doch über.  ;)

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