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Minusstunden - Rechte und Pflichten von AG und AN
Levana:
Es muss eine Regelung zur maximalen Anzahl der Minusstunden geben. Was hast du denn zum Thema AZ-Konto im AV stehen? Zusatzvereinbarung?
Und wenn du selber keinen Einfluss auf den DP hast dann braucht man auch kein AZ-Konto führen. Angeordnete Minusstunden sind ein Problem des AG, nicht des AN. Wenn er keine Arbeit für dich hat ist das sein Risiko.
XTinaG:
Woraus schließt Du, daß es überhaupt ein Arbeitszeitkonto im Sachverhalt gebe? Und warum sollte es eine solche Regelung geben?
Levana:
Ohne Arbeitszeitkonto keine Minusstunden.
XTinaG:
Innerhalb des Ausgleichszeitraums nach §6 Abs. 2 TVÖD kann sehr wohl eine Zeitschuld aufgebaut werden, ohne daß es eines Arbeitszeitkontos bedarf. Genau genommen ist es sogar der Regelfall.
Levana:
Und was hat der Ausgleichszeitraum mit der Dokumentation der Stunden zu tun
§ 10 Abs. 3 TVöD:
"(3) 1Auf das Arbeitszeitkonto können Zeiten, die bei Anwendung des nach § 6 Abs. 2 festgelegten Zeitraums als Zeitguthaben oder als Zeitschuld bestehen bleiben, nicht durch Freizeit ausgeglichene Zeiten nach § 8 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 sowie in Zeit umgewandelte Zuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 4 gebucht werden. 2Weitere Kontingente (z.B. Rufbereitschafts-/Bereitschaftsdienstentgelte) können durch Betriebs-/ Dienstvereinbarung zur Buchung freigegeben werden. 3Die/Der Beschäftigte entscheidet für einen in der Betriebs-/Dienstvereinbarung festgelegten Zeitraum, welche der in Satz 1 genannten Zeiten auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden."
Deshalb meine Frage, ob überhaupt der AN Einfluss auf die Stunden hat oder nicht. Denn wenn der AG keine Arbeit hat ist das nicht das Problem des AN.
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