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[Allg] Wechsel vom Kommunalbeamten zur Angestellten

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Organisator:

--- Zitat von: Prüfer SH am 16.03.2022 19:00 ---Wenn ich mich irre, freue ich mich über Rechtsgrundlagen hierzu. Denn dann sähe die Rechnung ggf. anders aus, zumindest für diejenigen, die nach deutlich längerer Zeit als Beamter überlegen, sich nachversichern zu lassen.

--- End quote ---

§ 181 Abs. 5 SGB VI
Der Dienstherr trägt den kompletten Beitrag. Ergibt sich auch insoweit logisch aus dem Umstand, das der Dienstherr auch die Pensionslasten alleine trägt.

Weiterhin entspricht die Altersversorgung von Angestellten im öffentlichen Dienst in etwa der Pension von Beamten bei vergleichbarer Erwerbsbiographie.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 17.03.2022 08:34 ---Weiterhin entspricht die Altersversorgung von Angestellten im öffentlichen Dienst in etwa der Pension von Beamten bei vergleichbarer Erwerbsbiographie.

--- End quote ---
Nein.
Ein AN, der von Anfang an in der Endgruppe arbeitet, der hat ca.5% Netto für sich weniger.
Das ist aber nicht eine vergleichbare Erwerbsbiografie, denn ein AN, der mit EG5 einsteigt und dann mit EG10 in Rente geht, der hat wesentlich mehr weniger.

Teilzeit etc mal aussen vorgelassen.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.03.2022 08:43 ---
--- Zitat von: Organisator am 17.03.2022 08:34 ---Weiterhin entspricht die Altersversorgung von Angestellten im öffentlichen Dienst in etwa der Pension von Beamten bei vergleichbarer Erwerbsbiographie.

--- End quote ---
Nein.
Ein AN, der von Anfang an in der Endgruppe arbeitet, der hat ca.5% Netto für sich weniger.
Das ist aber nicht eine vergleichbare Erwerbsbiografie, denn ein AN, der mit EG5 einsteigt und dann mit EG10 in Rente geht, der hat wesentlich mehr weniger.

Teilzeit etc mal aussen vorgelassen.

--- End quote ---

Doch.
Deswegen schrieb ich von vergleichbar.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 17.03.2022 08:46 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.03.2022 08:43 ---
--- Zitat von: Organisator am 17.03.2022 08:34 ---Weiterhin entspricht die Altersversorgung von Angestellten im öffentlichen Dienst in etwa der Pension von Beamten bei vergleichbarer Erwerbsbiographie.

--- End quote ---
Nein.
Ein AN, der von Anfang an in der Endgruppe arbeitet, der hat ca.5% Netto für sich weniger.
Das ist aber nicht eine vergleichbare Erwerbsbiografie, denn ein AN, der mit EG5 einsteigt und dann mit EG10 in Rente geht, der hat wesentlich mehr weniger.

Teilzeit etc mal aussen vorgelassen.

--- End quote ---

Doch.
Deswegen schrieb ich von vergleichbar.

--- End quote ---
Dann sind 8-10% weniger für mich keine vergleichbare Altersversorgung, sondern eine wesentlich geringere bei vergleichbarer Erwerbsbiografie.

Ich bin aber bei dir, dass die Unterschiede zwischen TB und Beamter nicht so krass sind wie sie gerne von der Presse gemalt werden.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.03.2022 08:51 ---
--- End quote ---
Dann sind 8-10% weniger für mich keine vergleichbare Altersversorgung, sondern eine wesentlich geringere bei vergleichbarer Erwerbsbiografie.

Ich bin aber bei dir, dass die Unterschiede zwischen TB und Beamter nicht so krass sind wie sie gerne von der Presse gemalt werden.
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Das stimme ich dir zu. Bin aber auch der Ansicht, dass es maximal 5% sind, eher weniger. Gerade bei sehr langen Erwerbsbiographien (Ausbildungsbeginn mit 17) tendiert es eher zugunsten der Tarifbeschäftigten.

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