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Beamter ü30 werden, Kosten der PKV?
ChrBY:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.03.2022 18:26 ---
--- Zitat von: ChrBY am 17.03.2022 15:08 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.03.2022 08:05 ---Rein interessehalber, gibt es keine Tarife mit Selbstbeteiligung?
Das lohnt sich doch in Jungen Jahren, zumindest bei meinem Tarif habe ich damit in den letzte 20 Jahren monatlich rund 100€ gespart.
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Gibt es inzwischen auch zunehmend für Beamte, jedoch sind diese Tarife (noch) in der Minderheit. Grund: Tarife mit Selbstbeteiligung sind prinzipiell für Gutverdiener gedacht (also mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze), jedoch müssen beihilfekonforme Tarife auch attraktiv für die Beamten des einfachen Dienstes sein (mit deren Einkommen vergleichbare Tarifbeschäftigte in der GKV (weitgehend) ohne Selbstbeteiligung pflichtversichert sind).
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Klingt irgendwie unlogisch, gerade die geringverdiener müssen doch jeden Euro umdrehen und könnte davon profitieren.
Oder liegt es daran, dass man denen ein gutes wirtschaften nicht zutraut?
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Darum geht es nicht. Wer beispielsweise als Beamter in unteren Besoldungsgruppen chronisch krank wird oder dann gar mit dem Mindestruhegehalt auskommen muß, hat bei Tarifen mit Selbstbehalt, dessen Höchstgrenze für Beamte im aktiven Dienst bei 2.500 Euro jährlich und für Pensionäre bei 1.500 Euro jährlich liegt (§ 193 (3) Satz 1 VVG), oft ein nicht unerhebliches Problem.
Im höheren Dienst könnte man durchaus über die Wahl eines Tarifs mit Selbstbehalt nachdenken, allerdings sollte gerade dann der finanzielle Spielraum vorhanden sein, sich einen Tarif ohne Selbstbehalt leisten zu können.
Ein Tarif mit Selbstbehalt ist folglich für Beamte nur selten sinnvoll, vor allem, weil auch niemand weiß, was die Zukunft und vor allem das Alter gesundheitlich mit sich bringen.
wannabe91:
Vielen Dank für eure wirklich hilfreichen Beiträge!
Wenn man sein Studium oder seine Ausbildung für eine Beamtenlaufbahn beginnt, schließt man ja einen Anwärtertarif ab. Ist der zu diesem Zeitpunkt festgestellte gesundheitliche Zustand dann auch der, mit dem man bei Bestehen der Laufbahnprüfung in den vollen Beitrag der PKV wechselt, oder prüft diese dann nach 2/3 Jahren erneut?
Wieso reagieren die Krankenversicherungen bei Allergien so ''allergisch'' ;)? Wie sieht es aus, wenn man beispielsweise eine Hyposensibilisierung gemacht hat und danach seit Jahren keine allergischen Beschwerden hatte?
Und vielleicht eine komische Frage: Was passiert eigentlich, wenn die Beiträge der PKV sich schneller erhöhen, als die Erfahrungsstufen des Beamten steigen? Was würde passieren, wenn die PKV so teuer würde, dass der Beamte seinen Lebensunterhalt kaum noch stemmen kann, weil er ''nur'' A7 hat?
clarion:
Hallo,
Du hast richtig erkannt, dass die PKV- Beiträge nicht von der Höhe der Besoldung abhängen.
Zu demThemasehr hohe KV Beiträge empfehle ich Dir in die zahlreichen Beiträge zum Tema verfassungsgemäße und amtsangemessene Besoldung zu lesen.
WasDennNun:
--- Zitat von: ChrBY am 17.03.2022 22:24 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.03.2022 18:26 ---
--- Zitat von: ChrBY am 17.03.2022 15:08 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.03.2022 08:05 ---Rein interessehalber, gibt es keine Tarife mit Selbstbeteiligung?
Das lohnt sich doch in Jungen Jahren, zumindest bei meinem Tarif habe ich damit in den letzte 20 Jahren monatlich rund 100€ gespart.
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Gibt es inzwischen auch zunehmend für Beamte, jedoch sind diese Tarife (noch) in der Minderheit. Grund: Tarife mit Selbstbeteiligung sind prinzipiell für Gutverdiener gedacht (also mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze), jedoch müssen beihilfekonforme Tarife auch attraktiv für die Beamten des einfachen Dienstes sein (mit deren Einkommen vergleichbare Tarifbeschäftigte in der GKV (weitgehend) ohne Selbstbeteiligung pflichtversichert sind).
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Klingt irgendwie unlogisch, gerade die geringverdiener müssen doch jeden Euro umdrehen und könnte davon profitieren.
Oder liegt es daran, dass man denen ein gutes wirtschaften nicht zutraut?
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Darum geht es nicht. Wer beispielsweise als Beamter in unteren Besoldungsgruppen chronisch krank wird oder dann gar mit dem Mindestruhegehalt auskommen muß, hat bei Tarifen mit Selbstbehalt, dessen Höchstgrenze für Beamte im aktiven Dienst bei 2.500 Euro jährlich und für Pensionäre bei 1.500 Euro jährlich liegt (§ 193 (3) Satz 1 VVG), oft ein nicht unerhebliches Problem.
Im höheren Dienst könnte man durchaus über die Wahl eines Tarifs mit Selbstbehalt nachdenken, allerdings sollte gerade dann der finanzielle Spielraum vorhanden sein, sich einen Tarif ohne Selbstbehalt leisten zu können.
Ein Tarif mit Selbstbehalt ist folglich für Beamte nur selten sinnvoll, vor allem, weil auch niemand weiß, was die Zukunft und vor allem das Alter gesundheitlich mit sich bringen.
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Die Tarife mit Selbstbehalt die ich kennengelernt habe, waren meistens a) mit der Möglichkeit des wechsels zu einem Vertrag mit der Verzichtes auf den Selbstbehalt und damit einer klaren Monatliche Zahlung versehe.
Oder b) Selbstbehalt geteilt durch 12 plus Monatsrat ungefähr gleich Monatsrate ohne Selbstbehalt.
Von daher ist es für mich unlogisch gewesen, wenn aber dem Beamten tatsächlich solche beschissene Verträge untergejubelt werden…..
Wenn ich also monatlich hundert euro spare und einen Selbstbehalt von 1200 habe, wo ist dann das Problem?
ChrBY:
--- Zitat von: wannabe91 am 18.03.2022 16:52 ---Wenn man sein Studium oder seine Ausbildung für eine Beamtenlaufbahn beginnt, schließt man ja einen Anwärtertarif ab. Ist der zu diesem Zeitpunkt festgestellte gesundheitliche Zustand dann auch der, mit dem man bei Bestehen der Laufbahnprüfung in den vollen Beitrag der PKV wechselt, oder prüft diese dann nach 2/3 Jahren erneut?
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Man kann ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln, sofern man den Versicherungsumfang nicht erweitert. Heißt: Man wechselt einfach nur in einen Tarif mit Altersrückstellungen, behält aber den bisherigen Versicherungsumfang bei. Eine Höherversicherung (zum Beispiel Hinzunahme des Einbettzimmers) wäre hingegen nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich, sofern der Anwärtertarif die Option zur Höherversicherung nicht ausdrücklich einschließt.
--- Zitat ---Wieso reagieren die Krankenversicherungen bei Allergien so ''allergisch'' ;)? Wie sieht es aus, wenn man beispielsweise eine Hyposensibilisierung gemacht hat und danach seit Jahren keine allergischen Beschwerden hatte?
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Bei Allergien? Nein. Sie reagieren bei Rücken und Psyche allergisch.
--- Zitat ---Und vielleicht eine komische Frage: Was passiert eigentlich, wenn die Beiträge der PKV sich schneller erhöhen, als die Erfahrungsstufen des Beamten steigen? Was würde passieren, wenn die PKV so teuer würde, dass der Beamte seinen Lebensunterhalt kaum noch stemmen kann, weil er ''nur'' A7 hat?
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Dieses Schreckensszenario wird nicht erst seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten von Befürwortern der zwangsweisen Versicherung der Beamten in der GKV an die Wand gemalt. Um es kurz zu machen: Es ist ein Mythos.
--- Zitat ---Die Tarife mit Selbstbehalt die ich kennengelernt habe, waren meistens a) mit der Möglichkeit des wechsels zu einem Vertrag mit der Verzichtes auf den Selbstbehalt und damit einer klaren Monatliche Zahlung versehe.
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Man kann den Selbstbehalt ohne Gesundheitsprüfung immer erhöhen, aber nicht ohne weiteres ohne Gesundheitsprüfung reduzieren. Falls es tatsächlich einen Anbieter geben sollte, bei dem das immer möglich ist, wären Details sehr interessant.
--- Zitat ---Oder b) Selbstbehalt geteilt durch 12 plus Monatsrat ungefähr gleich Monatsrate ohne Selbstbehalt.
Von daher ist es für mich unlogisch gewesen, wenn aber dem Beamten tatsächlich solche beschissene Verträge untergejubelt werden…..
Wenn ich also monatlich hundert euro spare und einen Selbstbehalt von 1200 habe, wo ist dann das Problem?
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Wenn dem so ist, gibt es zunächst kein Problem. Es kommt immer auf die genaue Beitragsersparnis gegenüber einem Tarif ohne Selbstbehalt an. Man muß aber mit offenen Karten spielen und klar kommunizieren, daß erstens Tarife mit Selbstbehalt in der Vergangenheit überproportional von Beitragserhöhungen betroffen waren und man zweitens damit rechnen muß, den Selbstbehalt im Alter und/oder bei Dienstunfähigkeit voll tragen zu müssen.
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