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Gleittage
WasDennNun:
Leute, es sollte doch langsam alle klar sein, das XTinaG wie Spid agiert. und welche
Es ist nicht gewillt (oder nicht in der Lage) die unscharfen oder fehlerhaften Formulierungen von Fragestellern als solche zu erkennen und zu behandeln oder zu hinterfragen (auch wenn es offensichtlich ist), da ja fehlerhafte/ungenaue Sachverhaltsschilderungen zu Lasten des Fragestellers gehen.
Und es zeugt von einem Wahrnehmungsdefekt, wenn man dies weder erkennt und dann noch Dank für die schnelle Bearbeitung verlangt, obwohl der TE sich implizit schon korrigiert hat und somit die Bearbeitung weder erschöpfend noch korrekt war, bezogen auf den tatsächlichen Sachverhalt.
Aber das ist man ja gewohnt und sollte man tolerieren, es ist ja schließlich trotzdem ein sehr wertvolles Mitglied im Forum.
Und hier und da muss man halt die "neuen" darüber aufklären.
XTinaG:
Der tatsächliche Sachverhalt ist, zumindest soweit es das Forum betrifft, der geschilderte Sachverhalt, da ein nicht geschilderter Sachverhalt in einem textlichen Medium nicht zugänglich ist. Geschildert waren Überstunden, nichts, was der oder die Threadersteller(in) im weiteren vorgetragen hat, weckt Zweifel daran, daß es Überstunden seien. Und auf dieser Basis gibt es im geschilderten Sachverhalt das gefühlte Problem schlicht nicht. So einfach ist das.
pommes:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.03.2022 21:32 ---[..]
Du könntest also bei solch einer DV dich zur Arbeit begeben, 5 Minuten einstempeln und dann nach hause gehen und so dein fast 8h abfeiern ohne das der Vorgesetzte was idR dagegen sagen könnte.
Das solltest du dann halt die nächsten 7-8 Tage einfach mal machen.
[...]
--- End quote ---
Ich bin nicht sicher ob das bei uns speziell über die DV geregelt ist, aber wir müssen 2 Stunden gearbeitet haben, damit der Tag nicht als Gleittag gilt.
WasDennNun:
--- Zitat von: pommes am 22.03.2022 10:01 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.03.2022 21:32 ---[..]
Du könntest also bei solch einer DV dich zur Arbeit begeben, 5 Minuten einstempeln und dann nach hause gehen und so dein fast 8h abfeiern ohne das der Vorgesetzte was idR dagegen sagen könnte.
Das solltest du dann halt die nächsten 7-8 Tage einfach mal machen.
[...]
--- End quote ---
Ich bin nicht sicher ob das bei uns speziell über die DV geregelt ist, aber wir müssen 2 Stunden gearbeitet haben, damit der Tag nicht als Gleittag gilt.
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Heißt, wenn du nur 1,5h arbeiten willst, dann musst du dir das vom VG genehmigen lassen?
Tipp: es hilft sich mal die DV anzuschauen, wir haben einen Wechsel von Kernarbeitzeit zur Funktionszeit gemacht und trotzdem sind mehr als die Hälfte der Referatsleiter immer noch der Meinung gewesen, dass es eine Anwesenheitspflicht ab 9 gibt. Lustig ist es dann, wenn man diese hochbezahlten Juristen mal fragt wo das den stehen würde.
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 22.03.2022 13:53 ---Heißt, wenn du nur 1,5h arbeiten willst, dann musst du dir das vom VG genehmigen lassen?
--- End quote ---
Nicht zwingend. Eher, dass alles mit einer Arbeitszeit von unter zwei Stunden als Gleittag gilt und die Anzahl der Gleittage begrenzt sein dürfte.
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