Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Korrekte Eingruppierung fordern?
WasDennNun:
--- Zitat von: Kubus am 24.03.2022 13:09 ---Siehe fett markiert:
-> Ich bin seit 01/19 IT-SiBe. Vermutlich wird dann jetzt die vollständige Übertragung zum 01/22 erfolgen (es hat aber niemand anderes den Job sonst gemacht.. ich hab die Audits durchgeführt etc, das ISMS erstellt (es gab keins!!), mich mit BCM befasst (Zertifizierungen etc). Ein Aufgeld wurde eben seit 01/19 gezahlt. In der E9a Stufe 3 bin ich seit 01/21 einschließlich.
--- End quote ---
Wieso seit 1/21?
Einstieg 2/17 e9a Stufe 1
2/18 dann Stufe 2
2/20 dann Stufe 3
Entweder deine SV unten stimmt nicht oder da stimmt was anderes nicht.
Auch bei der vorübergehende Übertragung höherwertige Tätigkeiten läuft deine alte Stufenlaufzeit weiter
--- Zitat ----08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
--- End quote ---
--- Zitat ---Und ja, 2025 wäre ich dann so oder in der 12-4, dazwischen verliere ich grob 15000€ brutto, Rentenansprüche usw.
--- End quote ---
da verrechnest du dich.
Die sind fälschlicherweise ja der Meinung, 3 Jahres Uhr tickt erst ab 1.1.2022, sprich du wirst ab 1.1. in die eg11 HG
Bist dann also am 1.1.22 EG11s3 (2*54,8k Brutto) und ab 1.1.24 eg11s4 (1*59,5k) dann 1.1.25:HG eg12s4
korrekt wäre aber ab 1.1.22 EG12S3 (58,4k) dann 1.1.25:eg12s4
Stufenlaufzeitverlust ab 1.1.25 0
Kohleverlust 7,2-1,1=6,1k Brutto
--- Zitat ---Ich brauche da irgend etwas handfestes. Mein Weg wäre erst einmal die Personalchefin damit konfrontieren und im direkten Anschluss dann ein Gespräch mit dem Landrat, dem ich ja sowieso direkt unterstellt bin.
--- End quote ---
Die Personalchefin darauf hinweisen, dass in der EGO steht:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
Du übst also eine Tätigkeit seit 1/19 aus, die dem fettem Kriterium entspricht.
Es steht da nicht, dass diese Tätigkeit dauerhaft übertragen sein müsste.
Und es steht da nicht, dass für diese Tätigkeit ein Hochschulabschluss notwendig ist.
Also sie soll dir erklären wo das steht, wenn sie es kann dann gut, wenn nicht, dann EG12 oder Gericht erklärt ihr die Welt.
Kubus:
--- Zitat von: WasDennNun am 24.03.2022 16:27 ---
--- Zitat von: Kubus am 24.03.2022 13:09 ---Siehe fett markiert:
-> Ich bin seit 01/19 IT-SiBe. Vermutlich wird dann jetzt die vollständige Übertragung zum 01/22 erfolgen (es hat aber niemand anderes den Job sonst gemacht.. ich hab die Audits durchgeführt etc, das ISMS erstellt (es gab keins!!), mich mit BCM befasst (Zertifizierungen etc). Ein Aufgeld wurde eben seit 01/19 gezahlt. In der E9a Stufe 3 bin ich seit 01/21 einschließlich.
--- End quote ---
Wieso seit 1/21?
Einstieg 2/17 e9a Stufe 1
2/18 dann Stufe 2
2/20 dann Stufe 3
Entweder deine SV unten stimmt nicht oder da stimmt was anderes nicht.
Auch bei der vorübergehende Übertragung höherwertige Tätigkeiten läuft deine alte Stufenlaufzeit weiter
--- Zitat ----08/15-01/17 Ausbildung als Fachinformatiker in der Behörde
-02/17-12/18 Angestellt als IT-Administrator in der Behörde (E9A)
-gleichzeitig ein berufsintegrierendes Studium Wirtschaftsinformatik begonnen, da die Stelle "IT-Sicherheitsbeauftragter" durch mich besetzt werden soll (durch mich).
-01/19- heute als IT-Sicherheitsbeauftragter. Die Stelle wurde als E12 eingewertet. Ich habe seit Besetzen der Stelle die E9A mit Aufzahlung auf E11 bekommen.
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--- Zitat ---Und ja, 2025 wäre ich dann so oder in der 12-4, dazwischen verliere ich grob 15000€ brutto, Rentenansprüche usw.
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da verrechnest du dich.
Die sind fälschlicherweise ja der Meinung, 3 Jahres Uhr tickt erst ab 1.1.2022, sprich du wirst ab 1.1. in die eg11 HG
Bist dann also am 1.1.22 EG11s3 (2*54,8k Brutto) und ab 1.1.24 eg11s4 (1*59,5k) dann 1.1.25:HG eg12s4
korrekt wäre aber ab 1.1.22 EG12S3 (58,4k) dann 1.1.25:eg12s4
Stufenlaufzeitverlust ab 1.1.25 0
Kohleverlust 7,2-1,1=6,1k Brutto
--- Zitat ---Ich brauche da irgend etwas handfestes. Mein Weg wäre erst einmal die Personalchefin damit konfrontieren und im direkten Anschluss dann ein Gespräch mit dem Landrat, dem ich ja sowieso direkt unterstellt bin.
--- End quote ---
Die Personalchefin darauf hinweisen, dass in der EGO steht:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
Du übst also eine Tätigkeit seit 1/19 aus, die dem fettem Kriterium entspricht.
Es steht da nicht, dass diese Tätigkeit dauerhaft übertragen sein müsste.
Und es steht da nicht, dass für diese Tätigkeit ein Hochschulabschluss notwendig ist.
Also sie soll dir erklären wo das steht, wenn sie es kann dann gut, wenn nicht, dann EG12 oder Gericht erklärt ihr die Welt.
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Hi,
danke erstmal. DIe Begründung der "praktischen Erfahrung" liegt auf Basis dieses Dokumentes, Seite 80:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2022_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf;jsessionid=B4EBC82D860B3DDF404D38E70064F511.internet271?__blob=publicationFile&v=13
. Es können somit
nur Zeiten angerechnet werden, die nach Abschluss der einschlägigen Hochschulbildung mit
praktischen Tätigkeiten auf dem IT-Sektor verbracht wurden.
=> Das ist aber doch BUND, wir sind hier aber doch im Tvöd VKA.
WasDennNun:
Eben!
Beim Bund gibt es die Grenze Hochschule in der EG10 !
Im VKA /TV-L nicht, da sind diese beiden EGOs durchlässiger.
Sage der Personalerin, sie solle sich mal EG10 VKA und EG10 Bund anschauen und ob sie da unterschiede sieht :)
Transferleistung nennt man so was.
Interessant ist, dass sie dir eine EG11 zahlen, obwohl mit der Argumentation sie dir ja nur die 10 zahlen dürften.
Also in sich auch noch unschlüssig die Argumentation der DeppIn.
Mein Rat: Wenn sie es dann noch nicht kapiert, dann würde ich abwarten bis du alles schriftlich hast, und dann das 12er Geld einfordern (wg §37) und dann einfach das Arbeitsgericht bemühen.
Alternative: Wenn sie es nicht kapiert, dann einfach mündlich mitteilen: Ok, dann fangt schon mal an zu suchen, ich bin dann bald weg, wenn ich das Geld nicht bekomme.
Kubus:
--- Zitat von: WasDennNun am 25.03.2022 08:59 ---Eben!
Beim Bund gibt es die Grenze Hochschule in der EG10 !
Im VKA /TV-L nicht, da sind diese beiden EGOs durchlässiger.
Sage der Personalerin, sie solle sich mal EG10 VKA und EG10 Bund anschauen und ob sie da unterschiede sieht :)
Transferleistung nennt man so was.
Interessant ist, dass sie dir eine EG11 zahlen, obwohl mit der Argumentation sie dir ja nur die 10 zahlen dürften.
Also in sich auch noch unschlüssig die Argumentation der DeppIn.
Mein Rat: Wenn sie es dann noch nicht kapiert, dann würde ich abwarten bis du alles schriftlich hast, und dann das 12er Geld einfordern (wg §37) und dann einfach das Arbeitsgericht bemühen.
Alternative: Wenn sie es nicht kapiert, dann einfach mündlich mitteilen: Ok, dann fangt schon mal an zu suchen, ich bin dann bald weg, wenn ich das Geld nicht bekomme.
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Vielen Dank, ich sehe das auch so.
Mein Plan ist ansonsten, dass ich das mal mit dem Landrat bequatsche und wenn das nicht hilft, dann such ich mir was neues.
Aber erstmal abwarten :).
ITheini:
So ganz "nett" ist es ja nicht, aber soweit ich das rauslese ist das einfach an die "Übertragung" der Aufgaben gebunden.
Bis zum ende des Studiums werden sie wahrscheinlich nur "vorrübergehend" übertragen sein und erst seit 01/22 "dauerhaft". Bei dieser Systematik ist es korrekt, wenn die Stufenlaufzeit neu beginnt, da die Zeiten einer vorübergehenden Übertragung nicht zählen (den Sinn verstehe ich nicht, aber es ist so). Das hat also wahrscheinlich nicht mal direkt was mit dem Abschluss des Studiums zu tun.
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