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Korrekte Eingruppierung fordern?

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Kubus:
Sicher, dass das in Bezug auf die drei Jahre praktische Erfahrung hin in der 12 wumpe ist?

Es hiess in der ersten Mail EG10 FG1 ->E11->E12

Also muss es ja iwie ne Begruendung geben wieso hier explizit FG1 erwaehnt wurde

Kubus:
Ah, in der FG1 steht ja auch „sonstige Beschaeftigte… aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung..

Nur, was ist ein sonstiger Beschaeftigter mit gleichwertiger Erfahrung?!

WasDennNun:

--- Zitat von: Kubus am 31.03.2022 11:06 ---Sicher, dass das in Bezug auf die drei Jahre praktische Erfahrung hin in der 12 wumpe ist?

--- End quote ---
Nein, sicher kann sich da noch kein Mensch sein, da nur ein Gericht es sicher feststellen kann.
Alles andere sind nur unmaßgebliche Meinungen von der einen oder der anderen Seite.
Zumindest solange sich nicht TdL und Gewerkschaft zu einer eindeutigeren formulieren (oder Protokollnotiz) hinreißen lassen.

--- Zitat ---Es hiess in der ersten Mail EG10 FG1 ->E11->E12

--- End quote ---
Welche Mail?

--- Zitat ---Also muss es ja iwie ne Begruendung geben wieso hier explizit FG1 erwaehnt wurde

--- End quote ---
Wenn du das meinst:
Praktische Erfahrung kann bei Beschäftigten, die im Ausbildungsstrang (Basiseingruppierung
Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 oder Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1) eingruppiert sind, erst nach
dem einschlägigen Berufsausbildungs- oder Hochschulabschluss beginnen.


Dann bezieht es sich eben auf die, die via dem Ausbildungsstrang eingruppiert sind.
Nicht jedoch auf die die via eg10 fg2 eingruppiert sind.
Und mir persönlich fällt es schwer mir Tätigkeiten vorzustellen, die FG1 sind und gleichzeitig nicht FG2

und nur mal so zur Info: Jemand mit nem BSC ist nicht automatisch in der eg10FG1 eingruppiert, er kann genauso gut in der eg10 fg2 eingruppiert sein und seine praktische Erfahrung anders erlangt haben.


und dieses:
Für alle Beschäftigten muss die Erfahrung aber in einem den aktuellen Tätigkeiten verwandten,
nicht zwingend gleichwertigen, aber mindestens auf dem Niveau der Entgeltgruppe 10 liegenden Aufgabengebiet erworben worden sein.
Ist auch nur die Rechtsmeinung der TdL, die aber nicht unbedingt vor Gericht bestand haben muss.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kubus am 31.03.2022 11:17 ---Ah, in der FG1 steht ja auch „sonstige Beschaeftigte… aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrung..

Nur, was ist ein sonstiger Beschaeftigter mit gleichwertiger Erfahrung?!

--- End quote ---
Jemand der nachweislich in der breite und tiefe die Fähigkeiten erlangt hat, die jemand mit dem Studium erlernt hat.
Und zwar nicht nur für aktuell auszuübenden Tätigkeiten, sondern auch für zukünftige.

guckst du: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=5#:~:text=In%20der%20Entgeltordnung%20des%20Bundes,ihrer%20Erfahrungen%20entsprechende%20T%C3%A4tigkeiten%20aus%C3%BCben%E2%80%9C.

ist in der Regel relativ schwer vor Gericht zu erstreiten, wenn jedoch ein Ag da beide Augen zudrückt, dann kann er damit jemand auf BSC Niveau heben.

Hier aber absolut überflüssig, da via FG2 wesentlich einfacher erreichbar.

Kubus:
Hallo,

Danke Dir! Bisher habe ich keine Reaktion auf meine Argumentation von der Personalstelle erhalten.

Ich war jetzt trotzdem aktiv und hatte die Woche zwei Bewerbungsgespräche, bei einem habe ich jetzt auch eine Zusage zu 72k bei 38h und 32 Tagen Urlaub.

Nächste Woche ist die "Höhergruppierung". Ich entscheide dann spontan ob ich nicht das Ufer wechsele :).

Vielen Dank an Alle!

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