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Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung

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Organisator:
Wenn du dir sicher bist, dass deine Tätigkeit höher eingruppiert ist und du dir genau so sicher bist, dass dir die Tätigkeiten auch offiziell übertragen wurden (also nicht vom "Chef", sondern schriftlich von der Personalstelle), dann würde ich mich nochmal an die Personalstelle wenden und den Irrtum aufklären. Nämlich nicht, dass du eine Höhergruppierung "beantragt" hast, sondern dass du der Meinung bist, dass deine aktuelle Eingruppierung falsch vom Arbeitgeber bewertet ist.

Johann:
Wenn du dir sehr sicher bist, dass man dir ein falsches Entgelt auszahlt, lohnt sich die Klage.
Sein Recht durchzusetzen ist nichts, was deinen Arbeitgeber veranlassen sollte, dich anschließend auf dem Kieker zu haben. Andersrum solltest du deinem Arbeitgeber anschließend verstärkt auf die Finger schauen. Es gibt nicht viel, was dein Arbeitgeber für dich machen muss und wenn er selbst das nicht korrekt hinbekommt ... naja.

So arbeitsrechtliche Dinge und Klagen interessieren z.B. höchstens eure Personal- und Rechtsabteilung. Dein direkter Chef muss nicht mal mitbekommen, dass du gerade klagst. Ihn interessiert es nur peripher, ob du jetzt in EG8 oder EG9a eingruppiert bist, solange du deine Arbeit gut machst.

Gibt also keinen Grund, deinen Arbeitgeber nicht zu verklagen. Laut den Zahlen von Spidersangel lohnt sich das selbst ohne Rechtsschutzversicherung.

Wynchester:
Nunja, mein direkter Chef ist unser ehemaliger Personalchef (Betrieb von ca. 100 MA), dementsprechend gibt es zwar eine Personalstelle, allerdings übernimmt er beinahe vollständig die Tätigkeiten der Personalstelle.
Dementsprechend würde mein direkter Chef das sehr wohl mitkriegen.

Lars73:
Unabhängig von der Frage einer möglichen Klage sollte man die entsprechende Bezahlung nach E9a schriftlich geltend machen.

Wenn es ein klarer Fall ist dürfte der Arbeitgeber schon eine Lösung suchen. Selbst wenn er bei der Übertragung einen Fehler gemacht hat. Er hätte natürlich nicht Einfach Aufgaben nach E9a übertragen dürfen. Nun sind die Heraushebungsmerkmale der E9a nicht ganz so leicht zu prüfen. Aber wenn man sich da sicher ist muss man halt überlegen ob man eskaliert. Als Meister mit Führungserfahrung für ca. 15 Personen wird man in den meisten Fachrichtungen schon einen Arbeitgeber finden der mehr als E8 bezahlt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Wynchester am 29.03.2022 13:34 ---Dort werde ich auf die Stellenplanberatungen für das Jahr 2023 vertröstet, diese sollen im Oktober 2022 stattfinden. Über das Ergebnis der Beratungen will man mich dann informieren.
Die Tätigkeiten führe ich seit dem 1.6.2021 aus.

--- End quote ---
Frage doch mal deinen göttlichen Chef, was bitte diese Beratungen mit der tariflichen Eingruppierung zu tun hat?
Ob er schon mal was von der Tarifautomatik gehört hat.

und wenn du schon dabei bist:
ob da auch beraten wird, ob man euch nächstes Jahr einmalig nur 11 statt 12 Gehälter zahlt, weil es ja eh gewürfelt wird was man zahlt.

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