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Verdi und die verkaufsoffenen Sonntage
BAT:
Nein. Die aufgrund der erlassenen Gesetzte erfolgte Rechtssprechung sieht keine Möglichkeiten von anlasslosen verkaufsoffenen Sonntagen vor.
Reine verkaufsoffenen Sonntage sind in D nicht möglich!
Es mag nur Gegenden geben, in denen nicht geklagt wird und/ oder die Landesgesetze etwas besser sind.
Umgekehrt gefragt: welche Funktion sollte Artikel 140 denn deiner Meinung dann noch haben?
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 05.04.2022 09:24 ---Reine verkaufsoffenen Sonntage sind in D nicht möglich!
--- End quote ---
Das ist ein unbewiesen Behauptung!!
Mir ist nicht bekannt, dass ein Ladenöffnungsgesetz vom BVerG kassiert wurde, welches ein paar verkaufsoffene Sonntage zulässt.
Mir ist auch nicht bekannt, dass es ein Ladenöffnungsgesetz gibt oder gab, welches in sehr moderater weise (s.u.) es den Läden in einer Gemeinde erlauben würde, anlasslos zu öffnen.
--- Zitat ---Umgekehrt gefragt: welche Funktion sollte Artikel 140 denn deiner Meinung dann noch haben?
--- End quote ---
Steht da doch: Der Sonntag ist gesetzlich zu schützen (Es geht da nicht nur um Ladenöffnungszeiten, sondern um alle Arbeitsformen)
MEn wird dieser grundgesetzliche Schutz weiterhin gewährleistet, wenn ein Ladenöffnungsgesetz es einmal im Quartal erlaubt, dass eine Gemeinde die Läden öffnen lässt. (Ohne Bedingungen wie Veranstaltung oder sonstige Feigenblätter)
Und solange ich nicht ein Verfassungsurteil dazu lesen, welches diese These widerlegt, sehe ich keine Veranlassung da falsch zu liegen.
Sondern sehe einfach nur blöde Politiker, die es nicht geschissen bekommen ein solches Gesetz zu formulieren.
BAT:
Der Sonntag ist....
Nicht, die Sonntage...
Das dürfte für Aufhellung sorgen. ;)
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 05.04.2022 10:11 ---Der Sonntag ist....
Nicht, die Sonntage...
Das dürfte für Aufhellung sorgen. ;)
--- End quote ---
Ne nur für Erheiterung.
Und wenn ein Gesetz den Sonntag schütz, in dem er es nicht zulässt, das der Sonntag wie ein Werktag betrachtet wird, dann ist der Sonntag, so wie es im Grundgesetz steht, gesetzlich geschützt.
So wie der Sonntag ja auch auf Borkum weiterhin gesetzlich geschützt ist, obwohl da die Läden mehr als 4 Sonntage im Jahr auf haben. klick?
Also weiterhin keine substanzieller Info von Dir darüber, dass das BVerG ein von mir skizziertes Gesetz kassieren würde.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.04.2022 10:33 ---
Also weiterhin keine substanzieller Info von Dir darüber, dass das BVerG ein von mir skizziertes Gesetz kassieren würde.
--- End quote ---
Warum sollte ich? Wir sind doch gleicher Meinung. Nicht in der Diskussion verirren. Meine Kritik geht ja dahin, daß entweder der Gesetzeber keine verfassungsfeste Regelung hinbekommt (wobei ich davon ausgehe, das dies nicht umfassend geht) oder das GG geändert wird.
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