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Welche Fragen als Bewerber stellen?
blondie:
ok, zwischen war das falsche Wort :)
und wenn die Eingruppierung bei einem Vorstellungsgespräch nicht geklärt werden muss, dann lass ich mich eines Besseren belehren von euch. Kannte ich bisher nicht anders.
JC83:
--- Zitat von: blondie am 07.04.2022 08:57 ---ok, zwischen war das falsche Wort :)
und wenn die Eingruppierung bei einem Vorstellungsgespräch nicht geklärt werden muss, dann lass ich mich eines Besseren belehren von euch. Kannte ich bisher nicht anders.
--- End quote ---
Sollte die Frage nach der Eingruppierung nicht kompetent beantwortet werden, ist das vor allem ein Indiz dafür, dass der AG vermutlich auch in anderen Themenbereichen nachlässig und unprofessionell ist.
carriegross:
Ein vom AG gut geführtes Gespräch bedarf keiner Nachfragen.
Arbeitsbeginn kann AG im ÖD benennen!
Einarbeitung sollte geregelt sein. Es sei denn, es wird jemand eingestellt, der vorher 1:1 dasselbe gemacht hat. Zzt. werden bundesweit vermehrt Stellen in Ausländerbehörden, Flüchtlingshilfen, Erstaufnahmeeinrichtungen ... besetzt. Relativ gut eingruppiert mit 9a oder 9b. Da bewerben sich sooo viele drauf, die davon keine Ahnung haben und zwangsweise eingearbeitet werden müssen. Das muss geregelt sein, denn es gibt eben nicht sooo viele, die das können und sich auf diese Stellen bewerben. Das Personal in den entsprechenden Behörden geht geht zzt. unter. Wie eine Einarbeitung aussieht, kann man sich denken: ins kalte Wasser! Man bekommt paar Gesetzestexte und DVOs an die Hand und dann darf man man ab dem ersten Tag leichtere Fälle bearbeiten und man wird auf die Flüchtlinge und andere Behörden, Institutionen, Ärzte ... losgelassen. Was ich damit sagen will: die Frage danach ist auch nicht gut. Die Einarbeitung, egal wie sie aussieht, ist vorhanden. Und wie oft läufts dann nachher doch anders, als es im Vorstellungsgespräch gesagt wurde. Ich war damals nach der Ausbildung mal bei einer anderen Behörde im EMA tätig. Keine Ahnung gehabt. Der AG wohl weniger, als ich. Einarbeitung wäre gegeben. Dann angefangen und ich hatte "vor" mir eine absolut unfreundliche Kollegin sitzen, die selbst Quereinsteigerin war und nicht alles wusste, die in mir sogar eine gewisse Gefahr sah, dass ich an ihrem Stuhl sägen konnte. Dementsprechend war die Einarbeitung. Hätte ich mich naturlich nicht um viele Dinge selbst gekümmert, wäre ich fachlich untergegangen.
Alles was Hierarchie, Team ... betrifft, sollte sich aus dem Organigramm ergeben. Letztlich auch egal, wie viele im Team arbeiten. Entscheidender ists z. B., für wie viele Fälle man zuständig ist.
Fragen nach Arbeits-/Gleitzeiten werden, wenn überhaupt, nur von Azubis gestellt.
Eingruppierung ergibt sich aus der gut geschriebenen Anzeige. Stufe irrelvant, weil sooo große Unterschiede gibts da ja nun auch nicht. Und es wird wohl weniger darum gehen, ob man die 1 oder die 3 und höher bekommt.
HO sollte sich aus dem Aufgabenbereich ergeben. Ne Stelle im Bürgerbüro wird wohl kein HO ermöglichen.
JC83:
--- Zitat von: carriegross am 07.04.2022 10:13 --- Stufe irrelvant, weil sooo große Unterschiede gibts da ja nun auch nicht.
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Das kann man durchaus unterschiedlich sehen:
Brutto-Unterschiede p.M. im TV-L zwischen Stufe 1 und 3:
E6: 332 €
E8: 343 €
E9B: 371 €
E10: 503 €
E11: 511 €
Im Unterschiedsbetrag fehlt aber zusätzlich die geringere JSZ.
Organisator:
--- Zitat von: carriegross am 07.04.2022 10:13 ---Wie eine Einarbeitung aussieht, kann man sich denken: ins kalte Wasser! Man bekommt paar Gesetzestexte und DVOs an die Hand und dann darf man man ab dem ersten Tag leichtere Fälle bearbeiten und man wird auf die Flüchtlinge und andere Behörden, Institutionen, Ärzte ... losgelassen. Was ich damit sagen will: die Frage danach ist auch nicht gut.
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Ich finde die Frage wichtig, denn nicht jeder möchte so wie in diesem Fall beschrieben eingearbeitet werden. Von daher ist das ein wichtiges Kriterium, ob man den Job wirklich haben möchte.
--- Zitat von: carriegross am 07.04.2022 10:13 ---HO sollte sich aus dem Aufgabenbereich ergeben. Ne Stelle im Bürgerbüro wird wohl kein HO ermöglichen.
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Darüberhinaus stellt sich dennoch die Frage, in welchem Umfang HO überhaupt vorgesehen ist. Wenns da nur einen Tag pro Woche und dann noch mit kompliziertem Zustimmungsverfahren gibt wäre das auch ein Faktor für die Entscheidung.
btw. Idealerweise sollten viele Aufgaben aus dem Bürgerbüro aus dem HO erledigt werden können.
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