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Urlaub in der Probezeit

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Organisator:

--- Zitat von: DiVO am 11.04.2022 10:04 ---Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?

--- End quote ---

Na die rechtlichen Grundlagen haben meine Vorposter schon dargelegt. Es hält den Arbeitgeber jedoch nicht davon ab, ohne vorhandenen Anspruch bereits Urlaub zu gewähren. Dann käme es auch nicht zu dem Durcheinander bei deiner Frau, dort hätte man die Überstunden auch auszahlen lassen können.

Ansonsten ist die fehlende Begeisterung des Abteilungsleiters und anderen nicht das Problem deiner Frau, das liegt ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitgebers, der auch anders entscheiden hätte können.

WasDennNun:

--- Zitat von: DiVO am 11.04.2022 10:04 ---
Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?
--- End quote ---
Weil das BUrlG es so festgelegt hat!

--- Zitat ---Meiner Frau hatten sie, als sie ihre aktuelle Stelle damals zum 01.04. angetreten hat, den gleichen Blödsinn erzählt. Um des lieben Frieden Willen hat sie die Kröte geschluckt und das so akzeptiert. Nach Beendigung der Probezeit hatte sie dann für Oktober bis Dezember, laut Betriebstvereinbarung findet kein Übertrag von Resturlaub in das Folgejahr statt,sodass sie dann in diesen drei Monaten 23 Tage Urlaub nehmen musste plus Überstundenabbau vor Jahresende.

Wie begeistert waren ihr Abteilungsleiter und ihre Kollegen, dass sie in den letzten drei Monaten nur sechs Wochen gearbeitet hat? Null komma null. Wäre dieser Ärger vermeidbar gewesen? Definitiv.

--- End quote ---
Kein Anspruch haben heißt nicht, dass man nicht Urlaub gewährt bekommen kann. Man kann ihn nur nicht einklagen.

Also ist es bei deiner Frau ein hausgemachtes Problem gewesen, welches der Abteilungsleiter selbst verursacht hat, weil er deiner Frau eben nicht gesagt hat: nehmen sie mal 2-3 Wochen Urlaub im Sommern, sonst fehlen sie mir am Ende des Jahres zu viel.

Lars73:

--- Zitat von: DiVO am 11.04.2022 10:04 ---Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?

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Das hat nichts mit der Probezeit zu tun. Sondern wie schon beschrieben mit den Regelungen zur Wartezeit nach BUrlG.

KingLuy:

--- Zitat von: KingLuy am 08.04.2022 13:34 ---Vielen dank für die vielen umfangreichen Erklärungen und Ratschläge. Ich bin auch ein Fan von dem nett fragen und reden. Scheint auch so ganz gut zu klappen, Es wird aber dennoch auf eine Teilung hinauslaufen. Ich habe 7 Tage die ich benötige. 2-3 Tage aus erwirtschaftetem Urlaubsanspruch und der Rest könnte aus unbezahlter Freistellung aufgefüllt werden. Ist aber noch nicht final geklärt.

--- End quote ---

Ist jetzt geklärt:
3 Tage aus erwirtschaftetem Urlaub, maximal 3 Gleittage und dann mindestens ein Tag unbezahlter Urlaub.

MH:
Bei uns werden solche "Informationen" beim Vorstellungsgespräch erwünscht. Meistens ist es dann kein Problem, wenn man das ehrlicherweise schon vorher geklärt hat. Andersrum zwar auch nicht, aber es hatte immer einen Beigeschmack, vorallem wenn es sich um 2Wochen oder mehr Urlaub handelt 😅.., kam im Team nicht so gut an.

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