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Urlaub in der Probezeit

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KingLuy:
Vielen dank für die vielen umfangreichen Erklärungen und Ratschläge. Ich bin auch ein Fan von dem nett fragen und reden. Scheint auch so ganz gut zu klappen, Es wird aber dennoch auf eine Teilung hinauslaufen. Ich habe 7 Tage die ich benötige. 2-3 Tage aus erwirtschaftetem Urlaubsanspruch und der Rest könnte aus unbezahlter Freistellung aufgefüllt werden. Ist aber noch nicht final geklärt.

xap:
Der Rest könnte auch mittels Gleitzeit realisiert werden, wenn das eine Möglichkeit ist.

Urlaubsanspruch erlangt man natürlich auch während und für die Probezeit. Allerdings pro Monat immer nur im Umfang von 1/12 deines Jahresurlaubs. Das man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfe ist Quatsch.

WasDennNun:

--- Zitat von: xap am 09.04.2022 07:30 ---Der Rest könnte auch mittels Gleitzeit realisiert werden, wenn das eine Möglichkeit ist.

Urlaubsanspruch erlangt man natürlich auch während und für die Probezeit. Allerdings pro Monat immer nur im Umfang von 1/12 deines Jahresurlaubs. Das man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfe ist Quatsch.

--- End quote ---
Natürlich darf man jederzeit, auch in der Probezeit, Urlaub nehmen.
Anspruch erwirbt man jedoch nur eingeschränkt, laut BUrlG.
Das was du schreibst stimmt nur für Angestellte die ab dem 1.7. des Jahres anfangen.
Wenn ich das BUrlG jetzt richtig verstanden habe, hast du, wenn du am 1.6. anfängst Ende November keinen Urlaubsanspruch und dann zum 1.12. den vollen Urlaubsanspruch von 7/12.
@Lars korrekt? oder hat man da 6/12 Anspruch und  das 1/12 erwirbt man dann ende des Monats?

MH:
Bei uns ist es immer wünschenswert, sowas bereits im Vorstellungsgespräch zu erwähnen. Habe schon mitbekommen, dass Kollegen 3 Wochen Urlaub fest gebucht haben, welcher in der Probezeit ist. Das kam überhaupt nicht gut an, da man das bei Einstellung schon wusste....und verschwieg🤷.

DiVO:

--- Zitat von: Organisator am 08.04.2022 11:40 ---
--- Zitat von: KingLuy am 08.04.2022 11:13 ---Naja das steht so im Tarifvertrag (Sagte man mir) Hab aber leider nicht gefunden wo. Bestätigen aber einige andere Kollegen das das wohl so ist. Kann man sich denn im ÖD in der Probezeit unbezahlt freistellen lassen?

--- End quote ---

Im Tarifvertrag steht dazu nichts. Grundsätzlich besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit. Der Arbeitgeber kann dennoch Urlaub gewähren, wie er das möchte. So auch z.B. mehr, als bislang erwirtschaftet.

Unbezahlte Freistellung dito. Aber warum sollte der Arbeitgeber dich freistellen, was hat er davon?

--- End quote ---

Wieso besteht kein Urlaubsanspruch während der Probezeit?

Meiner Frau hatten sie, als sie ihre aktuelle Stelle damals zum 01.04. angetreten hat, den gleichen Blödsinn erzählt. Um des lieben Frieden Willen hat sie die Kröte geschluckt und das so akzeptiert. Nach Beendigung der Probezeit hatte sie dann für Oktober bis Dezember, laut Betriebstvereinbarung findet kein Übertrag von Resturlaub in das Folgejahr statt,sodass sie dann in diesen drei Monaten 23 Tage Urlaub nehmen musste plus Überstundenabbau vor Jahresende.

Wie begeistert waren ihr Abteilungsleiter und ihre Kollegen, dass sie in den letzten drei Monaten nur sechs Wochen gearbeitet hat? Null komma null. Wäre dieser Ärger vermeidbar gewesen? Definitiv.

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