Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umrechnung Alturlaub bei Beginn Teilzeit
BAT:
Abgesehen davon, dass der TE nicht einer Änderung der Wochenarbeitstage unterfällt, wäre die Frage, wo hier lateral eine Änderung der Tagesvergütung stattfinden soll. Als ich auf Teilzeit gegangen bin stand das relativ zeitnah in Verbindung mit einer Höhergruppierung sowie einer tariflichen, globalen Erhöhung der Entgelte, womit sich die Brutti nicht wesentlich geändert haben. Also Zeit für eine weitere Gerichtsentscheidung?
WasDennNun:
Und wird einem das Geld gekürzt, wenn von Teilzeit Richtung Vollzeit Urlaub mitnimmt?
Also Faustregel: bei Wechsel von Vollzeit zur Teilzeit erst den Jahresurlaub nehmen, und dann wechseln :P
Johann:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.04.2022 10:47 ---Und wird einem das Geld gekürzt, wenn von Teilzeit Richtung Vollzeit Urlaub mitnimmt?
Also Faustregel: bei Wechsel von Vollzeit zur Teilzeit erst den Jahresurlaub nehmen, und dann wechseln :P
--- End quote ---
Müsste dann eigentlich so sein. ;D
Bei mir (allerdings TV-L) bin ich im Oktober '20 in 75% Teilzeit gegangen, habe einfach vorher den kompletten Jahresurlaub verbraten und im Oktober '21 wieder auf Vollzeit gewechselt, wo ich bis auf wenige Tage den Jahresurlaub erst danach genommen habe. Insgesamt habe ich da also Plus gemacht. :D
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.04.2022 10:47 ---Und wird einem das Geld gekürzt, wenn von Teilzeit Richtung Vollzeit Urlaub mitnimmt?
Also Faustregel: bei Wechsel von Vollzeit zur Teilzeit erst den Jahresurlaub nehmen, und dann wechseln :P
--- End quote ---
Ich habe nach Wechsel in Teilzeit mehr freie Tage trotz Beibehaltung der wöchentliche Arbeitszeitstage. Solch Urteile und Erlasse sind in Zeiten einer amorphen Arbeitszeitgestaltung als historisch zu bezeichnen.
Lars73:
@BAT
Schon lustig... erst stimmt nicht. Dann den Beleg nicht lesen oder verstehen. Dann bei mir war es anders. Dann sollte anders geregelt sein.
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