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E-Mail-Postfach - Vollzugriff ohne Absprache
Johann:
Ich finde es mindestens schwierig. Wenn sehr starke betriebliche Interessen bestehen, unbedingt Einblick in dieses E-Mail Postfach zu erhalten, mag es durchgehen. Wenn allerdings wenn überhaupt nur moderater Schaden entstünde, ist es fast nicht zu rechtfertigen.
Allerdings wüsste ich gerne, wie sich der interne E-Mail-Verkehr in Zusammenhang zum Informationsfreiheitsgesetz verhält. Habe ab und an mal am Rande gelesen, dass fragdenstaat wohl interne E-Mail-Kommunikation zu bestimmten Themen haben wollte und teilweise auch erhalten hat.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass bei uns nicht mal die direkte Führungskraft Anspruch darauf hat, in unserem Zeiterfassungssystem zu sehen, ob ein Mitarbeiter derzeit eingestempelt ist oder nicht. Bei Skype ist die Voreinstellung, dass andere den eigenen Anwesenheitsstatus nicht sehen, so lange bis sie es aktiv in den Einstellungen für alle freigeben.
Da kann man sich denken, was hier los wäre, wenn die Führungskraft ungefragt plötzlich vollen Zugriff aufs Postfach bekäme. Immerhin könnte man anhand der E-Mail-Aktivität auch recht gut die Produktivität überprüfen.
Britta2:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.04.2022 10:15 ---Wenn das Postfach ausschließlich für dienstliche Benutzung genutzt werden darf, dann dürfte er das mEn.
(Denn dann ist es ja kein persönliches Postfach)
Wenn es aber keine dienstliche Vereinbarung darüber gibt, die genau darauf hinweist, dann eher nicht.
--- End quote ---
So isses. Bei uns z.B. ist es üblich, dass (Name bekannt, nicht mein Vorgesetzter) schon immer eine geforwardete Kopie sämtlicher eingehender Emails von Drittem mit gelesen wird. Standardfloskel darum immer mal in ausgehenden vertraulichen ;) Emails "bitte auf keinen Fall an diese Adresse sondern die andere (private) antworten".
Ich glaube mal gelesen zu haben, dass die Komplettüberwachung auch aller ausgehender Emails nur dann gestattet ist, wenn ein BR zuvor zugestimmt hat. Keine Ahnung, wie es geregelt ist, wenn es keinen BR gibt.
WasDennNun:
So wie immer, wenn es keinen BR/PR gibt, einzelvertraglich.
Und bei Euch scheint ja der Rechtsbruch in allen Bereichen üblich und toleriert zu werden.
Max:
Der Vorgesetzte hätte sich das 3 mal überlegen sollen, denn mit so einer Aktion stört man das Vertrauensverhältnis gewaltig. Vielleicht kannst du dich in erster Linie an euren Datenschutzbeauftragten und Personalrat wenden, mit der Bitte zu prüfen, ob das akzeptabel war.
Die private Nutzung ist bei uns untersagt und es gibt eine Vereinbarung, dass der Zugang im Falle von Abwesenheit auch anderen durch die IT ermöglicht werden kann.
Bisher habe ich das aber nur in einem Fall erlebt als die Person verstarb. Dann erfolgte der Zugriff aber nicht durch Kollegen oder Vorgesetzte, sondern eine unbeteiligte VA, welche die aufgelaufenen Emails dann sichtete und nur nötiges weiterleitete. Ich fand das gut gelöst, auch wenn man etwas auf wichtige Informationen warten musste, da es die Privatsphäre bestmöglich geschützt hat.
Trotzdem gilt der Leitsatz, dass man keine Emails schreiben sollte, die man nicht auch am schwarzen Brett aushängen möchte, denn es ist schon vorgekommen, dass Emails im Rahmen von Gerichtsverfahren oder IFG Anfragen einem größeren Personenkreis zugänglich wurden.
Flying:
--- Zitat von: Britta2 am 19.04.2022 19:38 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 19.04.2022 10:15 ---Wenn das Postfach ausschließlich für dienstliche Benutzung genutzt werden darf, dann dürfte er das mEn.
(Denn dann ist es ja kein persönliches Postfach)
Wenn es aber keine dienstliche Vereinbarung darüber gibt, die genau darauf hinweist, dann eher nicht.
--- End quote ---
So isses. Bei uns z.B. ist es üblich, dass (Name bekannt, nicht mein Vorgesetzter) schon immer eine geforwardete Kopie sämtlicher eingehender Emails von Drittem mit gelesen wird. Standardfloskel darum immer mal in ausgehenden vertraulichen ;) Emails "bitte auf keinen Fall an diese Adresse sondern die andere (private) antworten".
Ich glaube mal gelesen zu haben, dass die Komplettüberwachung auch aller ausgehender Emails nur dann gestattet ist, wenn ein BR zuvor zugestimmt hat. Keine Ahnung, wie es geregelt ist, wenn es keinen BR gibt.
--- End quote ---
Da müssen mehrere Leute eine E-Mail lesen?
Warum?
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