Wer Justizwachtmeister ist und fünf Kinder hat, für den mag die pauschale Beihilfe eine Option sein. Für alle anderen ist sie aufgrund des Vier-Säulen-Modells in Baden-Württemberg, wegen der hohen Beiträge und der niedrigen Leistungen wenig attraktiv.
Das Vier-Säulen-Modell ist Quatsch und alle wissen das. Da das Modell nichts repariert und das Abstandsgebot verletzt, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das in dieser Weise realisiert werden kann.
Das Vier-Säulen-Modell ist Unsinn, wird aber kommen. Die unteren Besoldungsgruppen, denen die Beförderung von seiten der Landesregierung »versprochen« wurde, werden sich die Butter nicht mehr vom Brot nehmen lassen.
Weiterhin bleibt die pauschale Beihilfe also vor allem sehr attraktiv für:
- Ältere Quereinsteiger,
- Beamte im mD und gD,
- Menschen, die mit 30% Risikoaufschlag in der PKV zu rechnen haben,
- Beamte, die Erziehungszeiten einplanen oder grundsätzlich nur Teilzeit arbeiten können oder möchten,
- Kinder haben und diese umsonst mitversichern wollen.
Zu 1.: Quereinstieg mit Verbeamtung ist in Baden-Württemberg bis zum 42. Geburtstag möglich (§ 48 I LHO Baden-Württemberg). In diesem Alter findet man durchaus PKV-Tarife, die günstiger sind als 458,36 Euro, aber dennoch mehr leisten.
Zu 2.: Beamte im mittleren Dienst wird es in Baden-Württemberg bald so nicht mehr geben (siehe oben).
Zu 3.: Der Risikozuschlag von maximal 30 % bezieht sich nicht auf den kompletten PKV-Tarifbeitrag, sondern immer nur auf einzelne Bausteine (beispielsweise in der Regel nicht auf die Zahntarife und auch nicht auf die Pflegeversicherung), so daß der tatsächliche Risikozuschlag deutlich unter 30 % bleibt.
Zu 4.: Zur Teilzeitfalle siehe unten.
Zu 5.: Daß die pauschale Behilfe bei sehr vielen Kindern vorteilhaft sein kann, hatte ich schon erwähnt. Man darf aber auch nicht außer acht lassen, daß jedem Kind 80 % individuelle Beihilfe zusteht und die Kinder in ihren PKV-Tarifen das Eintrittsalter 0 haben (also den geringstmöglichen Beitrag), so daß die Mehrbelastung bei Wahl der PKV meist überschaubar ist.
Ich werde meinen Kindern zudem nie die undankbare Aufgabe aufdrücken müssen, diesen ganzen bürokratischen Quatsch für mich zu erledigen, falls ich selbst dazu nicht mehr in der Lage sein werde. GKV bietet eben doch viel mehr als nur "niedrigere Leistungen". Informiere dich gern auch mal zu den tollen Leistungen der PKV und Bedingungen der Beihilfe hinsichtlich Entbindungen und Nachsorge oder Psychotherapie. In diesen Fällen leistet die GKV besser und vor allem unbürokratisch und schnell.
Zur Leistung der Beihilfe in Baden-Württemberg bei Schwangerschaft sei dieses Merkblatt empfohlen:
https://lbv.landbw.de/documents/20181/42059/305e6.pdfIch sehe dort in Kombination mit einem guten PKV-Tarif keinerlei Versorgungslücke. Ausführungen zur Psychotherapie würden den Beitrag hier sprengen. Insofern hierzu erst einmal nichts.
Der Gesamtbetrag für die Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe beliefe sich bei mir übrigens auf monatlich 290 Euro, was für mich ein sehr guter Deal ist.
Und jetzt sind wir genau beim Punkt der »doppelten Teilzeitfalle«:
Erstens muß man bei der Wahl der pauschalen Beihilfe, sofern man den Höchstbeitrag von 458,36 Euro (welcher im übrigen selbst jedes Jahr erhöht wird) noch nicht erreicht haben sollte, bei jeder
• Stundenerhöhung,
• Tabellenentgelterhöhung durch Besoldungsrunden,
• Höhergruppierung und bei jedem
• Stufenaufstieg
nicht nur mehr Einkommensteuer zahlen (dies ist immer so), sondern auch mehr GKV- und Pflegeversicherungsbeitrag leisten. Auch dies kann man als »Falle« bezeichnen.
Zweitens ist die tatsächliche Teilzeitfalle ganz anderer Natur, als die meisten denken, und zwar bei längerfristiger Erkrankung, die jeden treffen kann (auch wenn dies mit der Krankenversicherung nichts zu tun hat, sondern eine unmittelbare Folge von Teilzeit ist).
Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.
Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.