Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BW] GKV wird für Beamte geöffnet

<< < (3/12) > >>

Organisator:

--- Zitat von: ChrBY am 21.04.2022 16:45 ---Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.

Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.

--- End quote ---

Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 21.04.2022 17:34 ---
--- Zitat von: ChrBY am 21.04.2022 16:45 ---Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.

Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.

--- End quote ---

Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.

--- End quote ---
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung

sapere aude:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:46 ---
--- Zitat von: Organisator am 21.04.2022 17:34 ---
--- Zitat von: ChrBY am 21.04.2022 16:45 ---Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.

Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.

--- End quote ---

Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.

--- End quote ---
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung

--- End quote ---

Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen. Nach Gesundung kann man dann Teilzeit beantragen.

WasDennNun:

--- Zitat von: sapere aude am 21.04.2022 17:49 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:46 ---
--- Zitat von: Organisator am 21.04.2022 17:34 ---
--- Zitat von: ChrBY am 21.04.2022 16:45 ---Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.

Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.

--- End quote ---

Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.

--- End quote ---
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung

--- End quote ---

Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen.

--- End quote ---
Also gibt es da keine Falle

Lars73:
Ist doch gut, wenn man den Beamten die Wahlfreiheit gibt und GKV zu akzeptablen Bedingungen ermöglicht. Es wird ja kein Beamter gezwungen in die GKV zu gehen. Ohne Kostenübernahme für die GKV wird man aber ggf. faktisch gezwungen in die PKV zu gehen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version