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[BW] GKV wird für Beamte geöffnet

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ChrBY:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:51 ---
--- Zitat von: sapere aude am 21.04.2022 17:49 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:46 ---
--- Zitat von: Organisator am 21.04.2022 17:34 ---
--- Zitat von: ChrBY am 21.04.2022 16:45 ---Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.

Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.

--- End quote ---

Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.

--- End quote ---
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung

--- End quote ---

Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen.

--- End quote ---
Also gibt es da keine Falle

--- End quote ---
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo der Bewilligungszeitraum für Teilzeit auf maximal zehn Jahre begrenzt ist, kennt Baden-Württemberg bei Beamten auch die unbefristete Teilzeitbewilligung (also bis zur Pensionierung). Ein bloßes Auslaufenlassen der Teilzeit ist dann nicht mehr möglich.

(Bei Altersteilzeit ist es sogar so, daß man Erkrankungszeiten, die sich auf mehr als sechs Monate summieren – und hier werden alle Erkrankungstage während der Teilzeitbeschäftigung zusammengezählt – zur Hälfte nacharbeiten muß.)

sapere aude:

--- Zitat von: ChrBY am 21.04.2022 18:09 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:51 ---
--- Zitat von: sapere aude am 21.04.2022 17:49 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:46 ---
--- Zitat von: Organisator am 21.04.2022 17:34 ---
--- Zitat von: ChrBY am 21.04.2022 16:45 ---Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.

Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.

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Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.

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Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung

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Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen.

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Also gibt es da keine Falle

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Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo der Bewilligungszeitraum für Teilzeit auf maximal zehn Jahre begrenzt ist, kennt Baden-Württemberg bei Beamten auch die unbefristete Teilzeitbewilligung (also bis zur Pensionierung). Ein bloßes Auslaufenlassen der Teilzeit ist dann nicht mehr möglich.

(Bei Altersteilzeit ist es sogar so, daß man Erkrankungszeiten, die sich auf mehr als sechs Monate summieren – und hier werden alle Erkrankungstage während der Teilzeitbeschäftigung zusammengezählt – zur Hälfte nacharbeiten muß.)

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Diese BW-Regel war mir nicht bekannt. Eine dauerhafte TZ widerspricht aber mE dem Alimentationsgedanken. Bei uns läuft TZ - soweit nichts anderes vereinbart - in der Regel ein Jahr. Geringerer Arbeitsanteil geht - soweit die Vss. vorliegen - immer, mehr geht nur nach Auslaufen des Jahres. Das Ganze ist natürlich auch noch höchst unflexibel, weil es in der Regel sechs Monate zuvor zu beantragen ist.
Ich möchte hier aber jetzt keine andere Baustelle aufmachen.

WasDennNun:

--- Zitat von: ChrBY am 21.04.2022 18:09 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:51 ---
--- Zitat von: sapere aude am 21.04.2022 17:49 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2022 17:46 ---
--- Zitat von: Organisator am 21.04.2022 17:34 ---
--- Zitat von: ChrBY am 21.04.2022 16:45 ---Aktuelles Beispiel, welches mir persönlich bekannt ist: zwei Beamte, einer zuvor mit 50 % Teilzeit, der andere Vollzeit, beide längerfristig und ernsthaft erkrankt. Ergebnis: Beide liegen krank im Bett und können keinen Dienst tun, aber finanziell liegen zwischen beiden Fällen Welten. Der erkrankte Teilzeitbeamte bekommt weiterhin nur 50 % Besoldung, der erkrankte Vollzeitbeamte 100 %. Beim erkrankten Teilzeitbeamten ist die Erkrankungszeit, die beliebig lang werden kann, nur zu 50 % ruhegehaltfähig, beim erkranken Vollzeitbeamten zu 100 %.

Meines Erachtens ist dies die gravierendste Teilzeitfalle, der sich allerdings nur die wenigsten bewußt sind.

--- End quote ---

Wo ist denn da die Falle? Wer zu 50 % teilzeitbeschäftigt ist, kommt mit 50% des vollen Einkommens aus. Das ändert sich auch nicht durch eine Erkrankung. Im Übrigen bei Krankengeldbeziehern ähnlich.

--- End quote ---
Da musste ich auch gerade stutzen.
Die einzige Falle, die ich erkenne, dass man bei dauerhaften Erkrankung nicht mehr auf Vollzeit gehen kann, obwohl man es geplant hat.
Und bei Teilzeit ist halt bei der GKV eben tatsächlich der Vorteil: Weniger Kosten, bei gleicher Leistung

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Bei längerfristiger DU einfach bei Auslaufen keine Teilzeit beantragen. Beamtenstellen sind ja grundsätzlich Vollzeitstellen.

--- End quote ---
Also gibt es da keine Falle

--- End quote ---
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo der Bewilligungszeitraum für Teilzeit auf maximal zehn Jahre begrenzt ist, kennt Baden-Württemberg bei Beamten auch die unbefristete Teilzeitbewilligung (also bis zur Pensionierung). Ein bloßes Auslaufenlassen der Teilzeit ist dann nicht mehr möglich.

(Bei Altersteilzeit ist es sogar so, daß man Erkrankungszeiten, die sich auf mehr als sechs Monate summieren – und hier werden alle Erkrankungstage während der Teilzeitbeschäftigung zusammengezählt – zur Hälfte nacharbeiten muß.)

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Ja, aber wenn man eine unbefristete Teilzeit eingegangen ist, dann ist es doch die Entscheidung gewesen und es ist keine Falle, sondern eine bewusste Entscheidung. Wer nicht darüber Jammert in Teilzeit arbeiten zu dürfen, sollte auch nicht darüber jammern in Teilzeit krank zu werden.
Denn schliessslich wird ja idR nach rund 6 Monaten entschieden, ob man überhaupt noch verwendungsfähig ist oder in Pension gehen muss, oder nicht? Es ist doch nicht so, dass man bis zur Pension dann in Teilzeit bleibt.

Pupecki:
Glückwunsch an die KollegInnen in BW, die dieses Angebot nutzen werden. Ein Schritt in die richtige Richtung, der hfftl. in naher Zukunft von allen Ländern adaptiert wird. Auch wenn der Wunsch, als Beamter über die pauschale Beihilfe in der GKV versichert zu sein, bei einigen immer wieder zu Verwirrung und dem Drang zu erklären, wie viel besser es in der PKV ist, führt, sollten sich diese doch bitte auch freuen. Gesetzlich versicherte Beamte wollen mithilfe der pauschalen Beihilfe lediglich zu vernünftigen Preise in der GKV versichert sein und dadurch eine wirkliche Wahlfreiheit haben.

totoughtotame:
Ich bin vor kurzem frisch in Bremen verbeamtet worden und bin heilfroh, dass es hier das Modell der pauschalen Beihilfe gibt. Beide Modelle habe ich mir im Vorhinein durchgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mir die Unsicherheiten, die eine PKV insbesondere im Hinblick auf die Beitragssteigerungen mit sich bringt, zu hoch sind. In meinem besonderen Fall ist es auch so, dass sich aufgrund von Vorerkrankungen den 30-prozentigen Aufschlag hätte zahlen müssen und anders, als hier bislang behauptet worden ist, wäre das auf alle Tarifbausteine der Fall gewesen. Ich hätte bereits jetzt beim Eintritt in die PKV einen gleich hohen Monatsbeitrag gezahlt, im Vergleichzu dem, jetzt in der GKV zahle. Und dabei zahle ich als Angehöriger des höheren Dienst bereits in die Beitragsbemessungsgrenze.

Hier in Bremen sind in unserer Behörde in diesem Jahr ca. 20 Personen verbeamtet worden, wobei sich lediglich drei für die PKV entschieden haben. Ich gehe also davon aus, dass auch in Baden-Württemberg sehr viel mehr Menschen von dieser Option Gebrauch machen werden. Und hier hinkt die Hamburger Statistik; da das Ganze erst 2017 eingeführt worden ist, sind natürlich noch die meisten Beamten PKV versichert, weil es sich anders bekanntlich nicht lohnen würde. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass sich vielleicht in 20 Jahren dieses Bild komplett umgedreht hat.

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