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Ungleichbehandlung zum Beamten

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Organisator:

--- Zitat von: Johann am 22.04.2022 14:10 ---Der einzige Wehrmutstropfen, der die Schönheit daran wieder vernichtet ist, dass in den Jahren bis zur Rente die gesammelte Zusatzrente über die Jahre kaufkraftmäßig mangels Inflationsausgleich dahinschmilzt. 1€ monatlicher Anspruch ist auch in 40 Jahren noch 1€ monatlicher Anspruch, obwohl bis dahin nur noch 30 Cent wert.
Wenn man da dran geht, ist die Altersversorgung von Angestellten im öD in etwa gleichwertig zu Beamten.

--- End quote ---

Ist das wirklich so? Nach meinem Verständnis erwirtschaftet man 4 € VBL-Rentenanwartschaft pro Jahr für je 1.000€ Arbeitsentgelt.
Wenn (wie außer jetzt gerade, aber in den letzten Jahrzenten üblich) die Inflation und das Arbeitsentgelt in etwa gleich steigen, würdest du dann z.B. im nächsten Jahr 2 % mehr Arbeitsentgelt erzielen und auch 2% mehr Betriebsrentenanwartschaft verdienen. So würde die Inflation über die Jahre ausgeglichen werden, wie bei der jährlichen Anpassung des aktuellen Rentenwerts bei der GRV.

Johann:

--- Zitat von: Organisator am 22.04.2022 15:08 ---
--- Zitat von: Johann am 22.04.2022 14:10 ---Der einzige Wehrmutstropfen, der die Schönheit daran wieder vernichtet ist, dass in den Jahren bis zur Rente die gesammelte Zusatzrente über die Jahre kaufkraftmäßig mangels Inflationsausgleich dahinschmilzt. 1€ monatlicher Anspruch ist auch in 40 Jahren noch 1€ monatlicher Anspruch, obwohl bis dahin nur noch 30 Cent wert.
Wenn man da dran geht, ist die Altersversorgung von Angestellten im öD in etwa gleichwertig zu Beamten.

--- End quote ---

Ist das wirklich so? Nach meinem Verständnis erwirtschaftet man 4 € VBL-Rentenanwartschaft pro Jahr für je 1.000€ Arbeitsentgelt.
Wenn (wie außer jetzt gerade, aber in den letzten Jahrzenten üblich) die Inflation und das Arbeitsentgelt in etwa gleich steigen, würdest du dann z.B. im nächsten Jahr 2 % mehr Arbeitsentgelt erzielen und auch 2% mehr Betriebsrentenanwartschaft verdienen. So würde die Inflation über die Jahre ausgeglichen werden, wie bei der jährlichen Anpassung des aktuellen Rentenwerts bei der GRV.

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Bei der GRV steigt der Wert der gesammelten Rentenpunkte ja an. Hingegen ist bei der VBL der Wert pro Punkt seit Ewigkeiten auf 4€ festgesetzt und steigt nicht mit an. Entsprechend haben die 4€ (bzw. der Punkt), die du im letzten Jahr gesammelt hast, bereits heute Kaufkraft verloren. Dafür kriegst du aber mit der fiktiven Lohnerhöhung von 2% dieses Jahr für die fiktive Inflation von 2% auch 2% mehr von diesen 4€ Punkten. Die gesammelten Punkte aus dem letzten Jahr sind aber nicht mehr geworden.

Wenn ich das richtig deute, gibt es eine Mechanik, die den Anschein erwecken soll, sowohl Inflation, als auch anfänglich geringere Löhne auszugleichen: Es gibt einen Multiplikationsfaktor, der mit steigendem Alter immer geringer wird. Von 3,1 mit 17 bis zu 0,8 mit 64+. (Quelle: https://www.vbl.de/de/berechnung Reiter "Die Altersfaktoren")
Somit büßen deine gesammelten Punkte bei einem sehr jungen Angestellten zwar exorbitant an Kaufkraft ein bis zur Rente, dafür bekommt man im jungen Alter allerdings auch mehr Punkte je Euro Verdienst. Im Großen und Ganzen macht man als Angestellter letztlich trotzdem Minus, wenn der Wert der Punkte keinen Inflationsausgleich bekommt, egal wie man es dreht und wendet.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 22.04.2022 14:59 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 22.04.2022 13:30 ---Und Beamte sind ja nicht zur Arbeit verpflichtet (sagen immer meine Beamtenkollegen), sie werden ja schließlich nur dafür alimentiert, dass sie da sind.

--- End quote ---

Dafür müssen sie sich aber mit voller Hingabe dem Dienstgeschäft widmen und nicht wie der Angestellte nur Arbeit mittlerer Art und Güte abgeben ;)

--- End quote ---
Und auch außerhalb der Dienstzeit sich dem DienstHerren verpflichtet fühlen.
Sie sind ja 168h Beamte während ich knapp 40h Angestellter bin

BAT:
Ein Vergleich ist Unfug, da es zwei völlig verschiedene Rechtskreise sein.

Man muss sich aber auch jeweils an die Regeln, was mir im Beamten-Bereich nicht der Fall zu sein scheint. Teilzeit ohne Bonitätsprüfung im Rahmen des Alimentationsprinzips halte ich für Rosinenpickerei bzw. schlicht Rechtsbruch.

cyrix42:
Zur VBL hatte ich mal ne Modell-Rechnung mit je 2% Inflation und Lihnerhöhungen pro Jahr gemacht und bin -- Höhergruppierungen außen vorgelassen -- nach 40 Arbeitsjahren bei einer Betriebsrente von um die 12% des letzten Brutto-Lohns herausgekommen. Zusammen mit der GKV landet man damit also irgendwo bei ca. 60% des letzen Brutto-Lohns, also etwas unterhalb der 70%, die Beamte für ihre Pension erwarten können. Dabei blieb natürlich unberücksichtigt, dass einerseits im Beamtentum auch Studien- und Promotionszeiten zumindest teilweise ruhegehaltfähig sind und andererseits bei Beschäftigten sich die Rentenhöhe am "Durchschnittsverdienst" über die Lebenszeit bemisst, eine Höhergruppierung also nur anteilig wirkt, während für Beamte das Endamt entscheidend ist, mehr oder minder unabhängig davon, wann es erreicht wurde.

Will sagen: Bei gleichem letzten "Arbeits-Brutto" hat ein Beamter ggü. einem Tarifbeschäftigten mit VBL immer noch eine ca. 10-15% höhere Pension als der Beschäftigte. (Die Höhe der davon noch zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge blieb in der Rechnung aber auch unberücksichtigt.)

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