Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Ungleichbehandlung zum Beamten

<< < (6/11) > >>

Opa:

--- Zitat von: Tagelöhner am 23.04.2022 13:28 ---Lustigerweise neigen diejenigen dann auch verstärkt zu heimlichen Läster- und Intrigantenrunden, irgendwo muss der angestaute Ärger bzw. Frust ja abgeladen werden.

--- End quote ---
Und andere lästern dann eben anonym in einem öffentlichen Forum über ihre Kollegen. Weder das eine noch das andere finde ich besonders lustig.

JahrhundertwerkTVÖD:
Zu diesem Thema gibt es etliche Studien und diese decken sich auch mit der reellen Praxis.

Nehmen wir den angestellten Lehrer und seinen verbeamteten Kollegen.
Gleiches Studium, gleiche Tätigkeiten, gleiche familiäre Situation, aber E13 zu A13.
Nettounterschied/Monat dreistellig.

Die Unterschiede Pension/Rente wurden ja bereits angesprochen.

Hinzu kommen die unterschiedliche Behandlung bei Krankheit.

Jetzt kommt das dicken MINUS: Der verbeamtete Kollege darf nicht streiken, aber dafür streikt der angestellte Kollege für ihn mit

Sydneeyy:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 25.04.2022 14:46 ---Zu diesem Thema gibt es etliche Studien und diese decken sich auch mit der reellen Praxis.

Nehmen wir den angestellten Lehrer und seinen verbeamteten Kollegen.
Gleiches Studium, gleiche Tätigkeiten, gleiche familiäre Situation, aber E13 zu A13.
Nettounterschied/Monat dreistellig.

Die Unterschiede Pension/Rente wurden ja bereits angesprochen.

Hinzu kommen die unterschiedliche Behandlung bei Krankheit.

Jetzt kommt das dicken MINUS: Der verbeamtete Kollege darf nicht streiken, aber dafür streikt der angestellte Kollege für ihn mit

--- End quote ---

Ich liebe solche Argumentationen. Da wird schön die extremste Situation herausgepickt, die entstehen kann zwischen den beiden Systemen. Und daran wird dann eine grundsätzliche Besserstellung der Beamten festgemacht.

Organisator:

--- Zitat von: Sydneeyy am 25.04.2022 14:56 ---Ich liebe solche Argumentationen. Da wird schön die extremste Situation herausgepickt, die entstehen kann zwischen den beiden Systemen. Und daran wird dann eine grundsätzliche Besserstellung der Beamten festgemacht.

--- End quote ---

und genauso gibt es den Beamten im mittleren Dienst, der in der IT mit A7 arbeitet und maximal bis A9 kommen kann, wohingegen sein Kollege mit einer (vergleichbaren) Ausbildung als Fachinformatiker z.B. mit E11 einsteigt und bis E 13 kommen kann.

Zum Lehrerbeispiel:
Wenn man das Land Berlin betrachtet stimmt das Beispiel. Bei Berufseinsteigern (ledig, keine Kinder) ist der Unterschied tatsächlich dreistellig, zugunsten des angestellten Lehrers.

Grundsätzlich gilt halt die Aussage: "Augen auf bei der Berufswahl!" Der Master als Elektroingenieur verdient wohl auch mehr als der Master in Japanologie.

Lo sa:
Alle Vergleiche und Bekundungen zum Unterschied der beiden Systeme ändern trotzdem nichts an der Nichtvergleichbarkeit dieser.
Auch ein Arbeiter auf dem Bau bekommt womöglich nicht das gleiche Geld wie sein verbeamteter ehemaliger Mitschüler trotz gleichem Bildungsabschluss!
Es ist wie es ist und jeder ist doch am Ende für seine berufliche Laufbahn selbst verantwortlich.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version