Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] PKV versichern mit Vorerkrankung - Fragen zu Öffnungsklausel und mehr

<< < (2/6) > >>

Anwärter2022:

--- Zitat ---Keine gute Idee. Jede PKV fragt als erstes ab, ob in der Vergangenheit bereits ein Antrag bei einem anderen Versicherer abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag) angenommen wurde.
--- End quote ---

Das ist sehr gut zu wissen und würde diesen Plan natürlich vereiteln. Vielen Dank für die Info.


--- Zitat ---Mein Vorschlag wäre es daher, einen der beiden Versicherer zu wählen, die nur drei Jahre abfragen.
--- End quote ---

Ist natürlich eine Option, auch wenn man sich damit natürlich schon sehr stark einschränken würde. Ich schaue mir die beiden Versicherungen mal an und überlege dann, ob eine der beiden für mich in Frage kommt.
Bevor ich aber jetzt womöglich langfristig in einem Tarif ende, auf den ich eigentlich gar keine Lust habe, würde ich dann aber doch eher den Risikozuschlag hinnehmen.
Vor allem wäre ja dann, wenn ich ein Mal in einer PKV bin wie du schon sagst, der Schuss mit der Öffnungsklausel endgültig weg.

Anwärter2022:
Danke für deine Einschätzungen!



--- Zitat von: Max am 03.05.2022 08:04 ---Du solltest nicht davon ausgehen,  dass Angaben gegenüber einer Versicherung auch dort verbleiben und nicht doch noch irgendwie von Mitbewerbern verarbeitet werden können.
--- End quote ---

Diese Gefahr hatte ich tatsächlich auch schon im Hinterkopf, jedoch meinte die Dame in der Verbraucherzentrale, dass dies eigentlich nicht vorkomme auch aus Gründen des Datenschutzes. Aber gut, so wirklich sicher kann man natürlich nie wissen, welche Informationen vielleicht doch ausgetauscht werden.


--- Zitat ---Wenn PKV, dann mach das über einen Makler zur anonymen Risikoanfrage und schau dir die an,  die nur 3 Jahre abfragen, also im Prinzip DBV.
--- End quote ---

Das klingt nach einem Plan und werde ich hoffentlich bald so umsetzen!


--- Zitat ---Falls es bei euch keine pauschale Beihilfe gibt muss wohl eine PKV her. Hier würde ich nicht das Risiko einer GKV eingehen,  da du damit nach 6 Monaten ggf. das Recht auf Nutzung der Öffnungsaktion verlierst und es kann dir gesundheitlich ja doch noch was zustoßen. Ich weiß nicht,  ob du bei BAP nochmal die Möglichkeit der Öffnungsaktion hättest.
--- End quote ---

Tatsächlich hat man auch bei der Verbeamtung auf Probe noch die Möglichkeit der Öffnungsaktion offen, allerdings so wie ich das verstanden habe nur, wenn man bisher noch gesetzlich versichert war.


--- Zitat ---Du müsstest dann abwägen ob dir eine bestimmte PKV trotz Öffnungsaktion lieber wäre als eine andere mit regulärer Annahme.
--- End quote ---

Yep, auf diese Entscheidung wird es letztendlich hinauslaufen. Muss mich da nochmal ganz genau informieren, welche Versicherer für mich wirklich langfristig in Frage kommen.

BeamterimNorden:

--- Zitat von: Anwärter2022 am 03.05.2022 17:34 ---

--- Zitat ---Tatsächlich hat man auch bei der Verbeamtung auf Probe noch die Möglichkeit der Öffnungsaktion offen, allerdings so wie ich das verstanden habe nur, wenn man bisher noch gesetzlich versichert war.
--- End quote ---

Da würde ich noch einmal genau nachfragen. Ich wurde direkt BaL und musste auch über die Öffnungsaktion gehen und da musste ich nachweisen, dass ich vorher noch nie verbeamtet wurde (sprich BaP war).
Mir wurde gesagt, dass die Öffnungsaktion wirklich nur bei der allerersten Verbeamtung möglich sei...
--- End quote ---

Anwärter2022:

--- Zitat von: BeamterimNorden am 03.05.2022 20:39 --- Da würde ich noch einmal genau nachfragen. Ich wurde direkt BaL und musste auch über die Öffnungsaktion gehen und da musste ich nachweisen, dass ich vorher noch nie verbeamtet wurde (sprich BaP war).
Mir wurde gesagt, dass die Öffnungsaktion wirklich nur bei der allerersten Verbeamtung möglich sei...
--- End quote ---

Meine Quelle ist die "Broschüre zur Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung" mit Stand Juli 2020, die sich hier abrufen lässt:
https://www.pkv.de/positionen/krankenversicherung-fuer-beamtinnen-und-beamte/

Da heißt es auf Seite 5 zum Teilnahmeberechtigten Personenkreis:

--- Zitat ---"Im Rahmen der Öffnungsaktionen werden die folgenden Personengruppen in die Private Krankenversicherung aufgenommen:
[...]
b) Beamtenanfänger
mit Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder eines Landes, und zwar
• Beamte auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf
Widerruf vorausgegangen ist, während dessen eine Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestand)
• Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis
auf Probe vorangegangen ist[...]"
--- End quote ---

Deine Situation war wohl ein bisschen anders, da du direkt BaL wurdest und nicht so wie ich vorher durch die Anwärterschaft (BaW) durch musstest. So wie ich das sehe, müsste ich die Öffnungsaktion spätestens mit meiner Verbeamtung auf Probe in gut drei Jahren nutzen.


Wie bist du denn generell mit deiner Entscheidung, über die Öffnungsklausel in eine PKV zu gehen, zufrieden? Sind die Konditionen in deinen Augen fair oder fühlst du dich bei irgendwas benachteiligt (mal vom Risikozuschlag abgesehen)? Hat die PKV dich seit deinem Antrag gut behandelt oder hattest du das Gefühl, die würden dich eigentlich lieber loswerden?

clarion:
Hallo,

ich bin über die Öffnungsaktion in der PKV gelandet.

Direkte Folgewirkung: Die professionelle Zahnreinigung wurde mit einem Schlag um sage und schreibe 25 Euro teurer, während GKV-versicherte Patienten beim selben Zahnarzt noch den alten Preis gezahlt haben! Das aber nur so ein unwesentliches "Funfact" am Rande.

Frech war, dass die KV versucht hat, beim ersten Mal ein Hilfsmittel abzulehnen, das ich aufgrund der Behinderung brauche, die mich in die Öffnungsaktion gezwungen hat: Das hat die PKV im übrigen nur einmal gewagt. Ein spitzer Brief meinerseits mit der Androhung den Ombudsmann einzuschalten, führte zur Kostenübernahme. Und seitdem hatte ich nie wieder Probleme mit der Kostenerstattung oder Reparaturen meines Hilfsmittels.

Sonst ist die PKV ganz neutral. Ich reiche ein und es wird ziemlich zeitnah bezahlt. Insofern bin ich zufrieden.

Allerdings hadere ich sehr mit dem Umstand, aufgrund einer angeborenen Behinderung benachteiligt zu sein. Hätte mein Bundesland bei der Verbeamtung die pauschale Beihilfe gehabt, hätte ich diese Option sehr ernsthaft geprüft. 

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version