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Dienstvereinbarung

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Fragmon:

--- Zitat von: blondie am 15.06.2022 15:06 ---Es hört sich nicht logisch an, dass die Geschäftsleitung bei der Ausarbeitung der DV den 2 Tagen zustimmt und wenn man sie dann nehmen möchte die DV kündigen will.
Eine DV ist im Normalfall für beide Seiten bindend. Wenn es hier nicht so ist, dann wende dich an den Personalrat und lass den bei der Leitung/Präsi nachfragen, was das bedeutet.

--- End quote ---

Hier geht es eher darum, dass der Präsident keine Lust auf Diskussionen hat. Zuerst ist die genaue Regelung (Wortlaut) zu nennen, damit Aussagen hinsichtlich Anspruch getätigt werden können.

z.B.
Die auszuübenden Tätigkeiten müssen für den Einsatz außerhalb des üblichen (Büro-)Arbeitsplatzes geeignet sein. Dem Home-Office dürfen weder dienstliche Interessen entgegenstehen, noch darf es zu einer Mehrbelastung oder Arbeitsverlagerung zu Lasten anderer Bediensteter der betroffenen Organisationseinheiten kommen. Den Vorgesetzten obliegt es, die Zeiten des HO so zu steuern, dass der ordnungsgemäße Dienstbetrieb der betroffenen Organisationseinheit während der Funktionszeiten gewährleistet ist.

Und wenn so eine ähnliche Regelung beinhaltet ist und der AL belegen kann, dass dies keine Willkür darstellt, dann gibt es keine Diskussion und ich wäre als Präsident auch genervt.


Zinc:

--- Zitat von: Fragmon am 15.06.2022 15:08 ---In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.

--- End quote ---

Und genau dieser Abteilungsleiter ist ein Gegner des Home-Office. Wenn es nach ihm gehen würde, gebe es gar keine Möglichkeit dafür. Fakt ist jedoch, dass wir seit über 2 Jahren im Home-Office (gewesen) sind und das 50 Prozent unserer Arbeitszeit. Hat wunderbar funktioniert, keine Beschwerden. Das war jedoch "wegen Corona" und nun kam diese Dienstvereinbarung und neue Ausgestaltung. 

Fragmon:
Wenn die Regelung von Personalrat so abgenickt wurde, dass der Abteilungsleiter die Entscheidungsgewalt hat, dann ist es so hinzunehmen.

Du kannst dich bei Verdacht von Willkür natürlich an den Personalrat wenden und der kann dies dann mit dem Behördenleiter besprechen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Zinc am 15.06.2022 15:16 ---
--- Zitat von: Fragmon am 15.06.2022 15:08 ---In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.

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Und genau dieser Abteilungsleiter ist ein Gegner des Home-Office. Wenn es nach ihm gehen würde, gebe es gar keine Möglichkeit dafür. Fakt ist jedoch, dass wir seit über 2 Jahren im Home-Office (gewesen) sind und das 50 Prozent unserer Arbeitszeit. Hat wunderbar funktioniert, keine Beschwerden. Das war jedoch "wegen Corona" und nun kam diese Dienstvereinbarung und neue Ausgestaltung.

--- End quote ---
Wenn es einen Uneingeschränkten Anspruch auf 2 Tage laut DV gibt, dann ist es einklagbar.
Wird es aber so nicht geben, da idR immer ein sofern die dienstliche Belange es zulassen dort drin stehen wird.
In ND haben wir aufgrund der 81er Vereinbarung einen 30% Anspruch auf HO, der auch sehr unterschiedlich interpretiert wird.
Wenn also ein AL weniger genehmigt, dann muss er es begründen können,
wenn er es kann, dann kann man nichts machen; ansonsten muss der PR dann entsprechend eingreifen.

Zinc:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.06.2022 19:20 ---
--- Zitat von: Zinc am 15.06.2022 15:16 ---
--- Zitat von: Fragmon am 15.06.2022 15:08 ---In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.

--- End quote ---

Und genau dieser Abteilungsleiter ist ein Gegner des Home-Office. Wenn es nach ihm gehen würde, gebe es gar keine Möglichkeit dafür. Fakt ist jedoch, dass wir seit über 2 Jahren im Home-Office (gewesen) sind und das 50 Prozent unserer Arbeitszeit. Hat wunderbar funktioniert, keine Beschwerden. Das war jedoch "wegen Corona" und nun kam diese Dienstvereinbarung und neue Ausgestaltung.

--- End quote ---
Wenn es einen Uneingeschränkten Anspruch auf 2 Tage laut DV gibt, dann ist es einklagbar.
Wird es aber so nicht geben, da idR immer ein sofern die dienstliche Belange es zulassen dort drin stehen wird.
In ND haben wir aufgrund der 81er Vereinbarung einen 30% Anspruch auf HO, der auch sehr unterschiedlich interpretiert wird.
Wenn also ein AL weniger genehmigt, dann muss er es begründen können,
wenn er es kann, dann kann man nichts machen; ansonsten muss der PR dann entsprechend eingreifen.

--- End quote ---

Es gab leider nie eine offizielle Begründung, nur eine Anweisung seitens des Abteilungsleiters. Daraufhin wurde dann der PR erneut tätig, der ja im Vorfeld diese Dienstvereinbarung mit verabschiedet hat, und hat um ein Aufklärungsgespräch mit der Geschäftsleitung gebeten. In eben diesem Gespräch wurde sinngemäß gesagt, man würde sich auf die fachliche Einschätzung des Abteilungsleiters (der als Home-Office-Gegner bekannt ist) verlassen und man solle doch froh sein, dass man einen Tag nutzen könne. So eine Dienstvereinbarung sei ja nur ein Rahmen. Weiterhin hat man darauf hingewiesen, dass man so eine Dienstvereinbarung auch kündigen kann und dann gibt es wieder 5 Präsenztage.

Insofern bringt es mir ja jetzt als Mitarbeiter nichts mehr, mich an den PR zu wenden. 

Die Geschäftsleitung hat gar keinen richtigen Plan, wie unsere Arbeit überhaupt konkret aussieht und verlässt sich deshalb auf den Abteilungsleiter. Denen allen geht das ganze Home-Office Thema auch sicherlich auf die Eier, weil die keinen Bezug dazu haben und es auch nicht nutzen.
 
Unsere übertragenen Aufgaben wurden in den letzten beiden Jahren sachgemäß und reibungslos erfüllt und das mit 50 Prozent Home-Office Nutzung. Ich wüsste nicht, wie man nun schlüssig argumentiert, dass wir bei 2 Tagen pro Woche, was ja weniger als 50 Prozent sind, plötzlich keine sachgemäße Ausführung unserer Arbeit mehr gewährleisten kann.

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