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Dienstvereinbarung

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WasDennNun:
Grundfrage:
Habt ihr einen Anspruch aufgrund der DV oder übergeordneter Regelungen auf x Tage HO?
Falls, ja, dann kann man Handeln und in dem Rahmen "erzwingen" das man sich an dieser Vereinbarung hält, denn eine DV ist keine Rahmenvereinbarung, sondern eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten halten müssen.
Sonst, könnte man ja auch sagen: Gleitzeitvereinbarung: Och ist nur ein Rahmen, muss man sich nicht dran halten, ich arbeite wie ich will.
Und ja: Man kann die DV kündigen.
Und ja der PR kann dann halt auch seine Zügel in anderen Bereichen anziehen.
Wie Einführung von neuer Software konterkarieren, da man dann halt alles Spitz aufwiegt.
Wenn also ein AG einen Personalkrampf will und keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, dann kann er ihn bekommen (bei 5% der PRs, da 95% eher kuschelkurs fahren sind)

Am Ende ist es halt wie immer:
Gute Chefs kitzeln durch motiverte Mitarbeiter mehr aus ihnen raus, weil diese dann halt öfters mal mehr als das nur vertraglich geregelt machen.
Die andern krigen halt das was sie wollen, dumpfbacken, die nichts mehr machen als notwendig.

Zinc:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.06.2022 21:55 ---Grundfrage:
Habt ihr einen Anspruch aufgrund der DV oder übergeordneter Regelungen auf x Tage HO?
Falls, ja, dann kann man Handeln und in dem Rahmen "erzwingen" das man sich an dieser Vereinbarung hält, denn eine DV ist keine Rahmenvereinbarung, sondern eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten halten müssen.
Sonst, könnte man ja auch sagen: Gleitzeitvereinbarung: Och ist nur ein Rahmen, muss man sich nicht dran halten, ich arbeite wie ich will.
Und ja: Man kann die DV kündigen.
Und ja der PR kann dann halt auch seine Zügel in anderen Bereichen anziehen.
Wie Einführung von neuer Software konterkarieren, da man dann halt alles Spitz aufwiegt.
Wenn also ein AG einen Personalkrampf will und keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, dann kann er ihn bekommen (bei 5% der PRs, da 95% eher kuschelkurs fahren sind)

Am Ende ist es halt wie immer:
Gute Chefs kitzeln durch motiverte Mitarbeiter mehr aus ihnen raus, weil diese dann halt öfters mal mehr als das nur vertraglich geregelt machen.
Die andern krigen halt das was sie wollen, dumpfbacken, die nichts mehr machen als notwendig.

--- End quote ---

Bei uns gibt es nur diese DV, aus der der Anspruch hervorgeht. Die ganzen Entscheidungsträger bei uns sind alt und leben in den Anfängen der 2000er Jahre. "Wir mussten noch mit Schreibmaschinen schreiben und hatten Disketten." Die erkennen nicht das Potential, nicht mal nach über 2 Jahren Erprobung. Das ist einfach frustrierend, wenn man quasi daneben steht und zusehen muss, wie so ein Wandel verschlafen wird.

Naja mal sehen, vielleicht wird ja der PR doch nochmal tätig und hat irgendwas in der Hinterhand. Danke für eure Antworten!

WasDennNun:

--- Zitat von: Zinc am 15.06.2022 22:21 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 15.06.2022 21:55 ---Grundfrage:
Habt ihr einen Anspruch aufgrund der DV oder übergeordneter Regelungen auf x Tage HO?
Falls, ja, dann kann man Handeln und in dem Rahmen "erzwingen" das man sich an dieser Vereinbarung hält, denn eine DV ist keine Rahmenvereinbarung, sondern eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten halten müssen.
Sonst, könnte man ja auch sagen: Gleitzeitvereinbarung: Och ist nur ein Rahmen, muss man sich nicht dran halten, ich arbeite wie ich will.
Und ja: Man kann die DV kündigen.
Und ja der PR kann dann halt auch seine Zügel in anderen Bereichen anziehen.
Wie Einführung von neuer Software konterkarieren, da man dann halt alles Spitz aufwiegt.
Wenn also ein AG einen Personalkrampf will und keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, dann kann er ihn bekommen (bei 5% der PRs, da 95% eher kuschelkurs fahren sind)

Am Ende ist es halt wie immer:
Gute Chefs kitzeln durch motiverte Mitarbeiter mehr aus ihnen raus, weil diese dann halt öfters mal mehr als das nur vertraglich geregelt machen.
Die andern krigen halt das was sie wollen, dumpfbacken, die nichts mehr machen als notwendig.

--- End quote ---

Bei uns gibt es nur diese DV, aus der der Anspruch hervorgeht. Die ganzen Entscheidungsträger bei uns sind alt und leben in den Anfängen der 2000er Jahre. "Wir mussten noch mit Schreibmaschinen schreiben und hatten Disketten." Die erkennen nicht das Potential, nicht mal nach über 2 Jahren Erprobung. Das ist einfach frustrierend, wenn man quasi daneben steht und zusehen muss, wie so ein Wandel verschlafen wird.

Naja mal sehen, vielleicht wird ja der PR doch nochmal tätig und hat irgendwas in der Hinterhand. Danke für eure Antworten!

--- End quote ---
Du hast geschrieben man kann 2 Tage HO machen, Anspruch sieht anders aus. Das was du Vorgetragen hast ist, dass die DV eine Höchstgrenze an HO Tage definiert, aber nicht was euer minimal Anspruch ist.

Bei uns im Hause gibt es Al, die alle MA beliebige viele Tage HO zugestehen, da man sich permanent per ViKo austauscht und andere, die kaum HO bewilligen wollen.
So what: Es gibt gute, schlechte, moderne, verkrustete ... Chefs thats live folks.

clarion:
Hallo,

Ich kann mir kaum vorstellen,  dass eine frisch vereinbarte DV gleich wieder gekündigt wird.

Aber in der DV ist HO vermutlich unter Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dienstlichen Belangen gestellt  und das bietet Interpretationsspielräume, die im Extremfall gerichtlich geklärt werden müssen. Und ein dienstlichen Belang kann nicht sein, dass man HO doof findet.

Andererseits könnte es auch sein,  dass Euer Chef mit HO weniger gute Erfahrungen gemacht hat, z.B. weil die Koordination und Absprachn nicht geklappt haben? Bevor ihr eskaliert, vielleicht darüber nachdenken.

WasDennNun:
Richtig: Es ist ja auch korrekt, dass der AL/RL zu beurteilen hat wie er seine Leute einsetzt.
Ein wenig Transparenz und Gleichbehandlung kann (muss) man da als PR aber einfordern, auf dem Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Die DV Kündigen: Lächerlich, da es ja offenen Krieg gegen den Mitarbeiterstamm bedeutet, insbesondere weil wenn die sagen: Man kann froh sein den einen Tag.... dann muss man klar Kontern: IHR dürft froh sein, dass wir HO gemacht haben und ihr Strom Gas Wasser sparen durftet.
Bei der nächsten Pandemiewelle werden alle ins Büro kommen und ihr könnt zusehen wir ihr da Arbeitsschutzmassnahmen umsetzt (oder die hälfte der Belegschaft bezahlt und ohne Tätig zu sein wieder nach Hause gehen, da zweier/dreierbüro nicht erlaubt sind)

Und wie gesagt: Der PR kann ja auch plötzlich Arbeitsschutzverordnungen, Datenschutz und anderen Mitbestimmungs blabla bis zum Excess herauskitzeln.
Bis hin zur Untersagung der Nutzung von Software.
Beispiel:
Einstellungen von Tarifbeschäftigten, Umsetzungen etc. wird nur noch zugestimmt, wenn eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung inkl. aller Arbeitsvorgängen und deren tariflichen Rechtsmeinung dazu vom AG vorliegen.
Denn ohne die liegen dem PR ja nicht alle Informationen zur Mitbestimmung vor und man kann nicht entscheiden.
Diese Unterlagen werden natürlich zum Fristende vorgelegt, so dass der AG halt nicht Einstellen kann wie er es wollte.
Und wenn sie dann überraschend doch vorgelegt werden, dann wird alles Kleinteilig und in Salamietaktik angezweifelt oder zur Klärung ein Termin einberaumt.
Alles nur aufschwiebendes blabla, aber wie du mir so ich dir.
Da kann dann plötzlich ein Abteilungsleiter von der Herresleitung aufgefordert werden, seine Gründe darzulegen, oder über seinen Kopfhinweg HO genehmigt werden.

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