Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung nach 10 Jahren
Isie:
Wenn der Beitrag inhaltlich richtig ist, wovon ich bei Spid ausgehe, wäre der Zeitpunkt der erfolgreichen Prüfung der Moment, in dem die Höhergruppierung s
erfolgt und die Stufenfestsetzung auf der Basis der in diesem Zeitpunkt in der alten Entgeltgruppe erreichten Stufe stattfindet.
WasDennNun:
--- Zitat von: SVA am 20.06.2022 10:31 ---Wenn ich diesen Beitrag richtig verstanden habe, regelt die Vorschrift nur das Entgelt und nicht die Stufe.
--- End quote ---
Wann warst du denn jetzt in welcher Stufe?
2012 mit Stufe2 eingestiegen?
2014 Stufe 3
2017 Stufe 4
???
veeam:
Ich finde das etwas problematisch. Vielleicht sehe das aber auch ich nur so:
Auf der einen Seite bist Du. Eingruppiert EG8
Auf der anderen Seite ist deine Stelle, Bewertet nach BAT IVb Fg 1a -> EG9 inkl. Stufe 6 -> EG9b -> EG9c
Mit Überleitung BAT -> TVÖD und TVÖD -> EGO und Deiner letztendlichen Nachfrage hat sich zu jedem Zeitpunkt nur die Wertigkeit Deiner auszuübenden Tätigkeit geändert, nicht aber Deine persönliche Eingruppierung. Du bist seit 10 Jahren unverändert in EG8 und durchläufst Deine Stufen.
Damit kann sich auch kein Fehler in der Zulagenzahlung ergeben, da die Regelungen der Stufenlaufzeit nur auf Eingruppierungen Anwendung finden.
Wärest Du nun aufgrund der EGO und Deinem Schreiben auch entsprechend in die EG9b übergeleitet und letztendlich in EG9c höhergruppiert worden, hätte die Stufenlaufzeit in der Stufe zum Zeitpunkt der Höhergruppierung von vorn beginnen müssen.
Du bist aber zu keinen Zeitpunkt höhergruppiert worden, sondern in EG8 verblieben. Damit entfällt diese Regelung und es greift weiterhin lediglich die Zulagenregelung die eine Differenzzahlung zwischen deinem Entgelt und dem Tabellenentgelt der auszuübenden Tätigkeit sicherstellt.
Isie:
Es geht doch darum, dass wegen Nichterfüllung einer persönlichen Voraussetzung keine Eingruppierung in die EG 9, sondern in die EG 8 erfolgt ist. 2017 wurde die EG 9 tariflich unterteilt in 9a, 9b und 9c, was aber für Khrissy keine Änderung der Entgeltgruppe, sondern nur eine Änderung des Entgelts zur Folge hatte. Ob das korrekt ist, weiß ich nicht.
Jetzt erfüllt Khrissy durch Bestehen des VL 2 die bisher fehlende persönliche Voraussetzung für die Eingruppietung in die EG 9c und ist nach der Tarifautomatik höhergruppiert. Nur tut sich ihr Arbeitgeber schwer damit.
Entscheidend für die Stufenfedtsetzung ist nun, ob sie rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeit oder aktuell auf den Zeitpunkt der Höhergruppierung bezogen erfolgen muss. Ich meine Letzteres, da es keine anderslautenden Tarifvorschrift gibt.
WasDennNun:
Es gibt doch eigentlich nur 2 Varianten, wann die HG (Rückrechnung) erfolgen muss:
Zeitpunkt Aufgabenübertragung, dann Rückrechnung ab Einstellung 2012, inkl. EGO Änderungsanpassung 2017
Zeitpunkt Bestehen des VL 2: Dann 2022
Also muss man sich fragen: in welcher Stufe der EG8 (fiktiv EG9) war man 1.1.2017 EGO Änderung? Wo welche Stufe kommt dann dabei raus
Wenn Stufe 4, dann jetzt 2021 stufe 5
oder Welche Stufe war man EG8 (zulage 9c) zum Zeitpunkt des Bestehens.
Was ich nicht verstehe wie " (Bin seit 2 Jahren in Stufe 5)" zu Stande gekommen ist:
2022 zwei Jahre Stufe 5 heißt 2016 Stufe 4, 2013 Stufe 3.
Aber 2012 Einstellung in Stufe 2 führt 2014 zur Stufe 3
irgendwie alles seltsam
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