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Eingruppierung nach 10 Jahren
Khrissy:
Vielen Dank für die vielen Antworten. :-)
Ich versuche mal noch etwas genauer zu sein aber der erste Beitrag von mir war schon ziemlich richtig.
04.2012 EG 8 Stufe 2
04.2014 EG 8 Stufe 3
2015 Neubewertung der Aufgaben -> EG9 "BAT IVb Fg 1a"
Im Schreiben steht: Laut Stellenbeschreibung üben Sie die bewerteten Tätigkeiten seit dem 01.04.2012 aus. Der Beginn für den Stufenaufstieg (Zulage) wird daher auf diesen Zeitpunkt festgelegt.
Den Antrag auf Stellenbewertung haben Sie unter Bezugnahme der Ausschlussfrist am 01.04.2014 gestellt. Die Zulage wird daher ab diesem Zeitpunkt nachgezahlt.
EG 8 Stufe 3 -> EG 9 Stufe 3
2016-2018 VL I
Anfang 2017 EG 8 Stufe 3 mit Zulage auf EG9 Stufe 3 / 04.2017 Stufe 4
2017 automatische Festlegung meine Tätigkeiten statt EG 9 auf EG9b
2017 Schreiben von mir auf Anpassung der Zulage auf EG 9c -> wurde genehmigt
dann wurde mir gesagt die 40 Jahre Ausnahmeregelung gibt es nicht mehr deswegen A2
2019-2022 AL 2 oder jetzt VL 2
2021 EG 8 Stufe 5 mit Zulage auf EG9 c Stufe 5
2022 Abschluss VL 2
Nun dachte ich Eingruppierung in EG9 C Stufe 5
Fiktive Höhergruppierung
01.2017 automatisch Eingruppierung in EG 9b Stufe 3 wenn Voraussetzungen da gewesen wären.
Da ich einen Antrag auf Zulage nach EG 9c gestellt habe fiktive Eingruppierung in EG 9c Stufe 2 weil höher als EG 9b Stufe 3. (Stufengleich erst ab 01.03.2017 deswegen zurückgestuft)
Also beginnt meine Stufenlaufzeit auf der EG 9c ab 2017 in der Stufe 2 von vorne.
Somit 2019 EG 9c Stufe 3
Somit 2021 EG 9c Stufe 4
Somit 2022 EG 9c Stufe 4 eingruppiert.
Hätte ich die Zulage nicht angepasst wäre ich jetzt 9b Stufe 5....so wurde es mir erklärt.
Hoffe es ist einigermaßen verständlich?
Khrissy:
Die Zulage wurde nach §2 der Anlage 3 zum BAT gewährt.
Bin jetzt seit 1 Jahr und nen bisschen in Stufe 5 (stimmt das musste ich hier korrigieren)
Ich kann diese fiktive Höherrechnung durchaus nachvollziehen aber meine Frage ist warum Sie mir Erfahrung wegnehmen in Aufgaben welche ja klar 9c sind, diese haben sich ja nie verändert.
Das fühlt sich für mich halt nicht richtig an.
WasDennNun:
Hättest du dann nicht eigentlich 2017 EG8S3 Zulage zur EG9cS2 bekommen müssen?
Da damals noch nicht stufengleich HG wurde?
--- Zitat von: Khrissy am 22.06.2022 17:35 ---Ich kann diese fiktive Höherrechnung durchaus nachvollziehen aber meine Frage ist warum Sie mir Erfahrung wegnehmen in Aufgaben welche ja klar 9c sind, diese haben sich ja nie verändert.
Das fühlt sich für mich halt nicht richtig an.
--- End quote ---
Die Stufen sind keine Erfahrungsstufen.
Und man nimmt dir nichts Weg, sondern rechnet so, als ob du schon immer diese Arbeit gemacht hättest.
Oder willst du sagen, dass du mehr Erfahrung hast als der, der 2016 sein VL2 hatte und die identische Karriere gemacht hat. Der wäre dann doch 2017 von EG9S3 auf die EG9cS2 gekommen, oder?
Khrissy:
Ja du hast recht, ich habe wirklich vorab eine Zulage nach 8 Stufe 3 auf 9b Stufe 3 bekommen.
Aber habe relativ schnell die Anpassung verlangt und ab 04.2017 kam ich ja in 8 Stufe 4 und daraufhin wurde meine Zulage nach 9 b/c Stufe 4 angepasst.
Im Schreiben Anpassung der Zulage steht:
Sie sind am 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 8 Stufe 3 eingruppiert.
Zulage nun nach EG 9c
Zuordnung der Stufe in Entgeltgruppe 9c, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht wird, mindestens jedoch Stufe 2.
Somit Zuordnung zur Stufe 2.
Sie sind am 01.04.2017 in der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 eingruppiert.
Zulage nun nach EG 9c.
Zuordnung der gleich Stufe in Entgeltgruppe 9c, die Sie in der niedrigen Entgeltgruppe erreicht haben.
Somit Zuordnung zur Stufe 4.
Höhe der Zulage ab 01.04.2017 EG 9 c Stufe 4
"Oder willst du sagen, dass du mehr Erfahrung hast als der, der 2016 sein VL2 hatte und die identische Karriere gemacht hat. Der wäre dann doch 2017 von EG9S3 auf die EG9cS2 gekommen, oder?"
Das ist die Frage... wäre der dahin gekommen obwohl er schon immer 9c (IVb Fallgruppe 1a) gewesen ist?
Isie:
Ich habe inzwischen in der Entgeltordnung nachgelesen, dass du durchgängig Anspruch auf das Entgelt hattest und hast, dass dir zustehen würde, wenn du in die Entgeltgruppe eingruppiert worden wärest, der die von dir auszuübenden Tätigkeiten entsprechen. Solange du die 2. Prüfung noch nicht hattest, in Form einer persönlichen Zulage, ab dem Bestehen der Prüfung als Entgeltzahlung aus der neuen Entgeltgruppe. Das spricht dafür, dass auch die inzwischen zurückgelegte Stufenlaufzeit berücksichtigt wird. Aber eine Aussage dazu habe ich nicht gefunden.
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