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Als Externer auf interne Stellenausschreibung bewerben? (Initiativ)

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BeamterimNorden:

1. Ist das legal? Oder hängt das davon ab, ob in der Anzeige konkret erwähnt wird, dass nur Interne zugelassen sind?

Na ein Straftatbestand ist das jetzt nicht  ;)

2. Werden Stellen immer erst intern ausgeschrieben oder ist das von Behörde zu Behörde unterschiedlich?

Das kann der Dienstherr grundsätzlich im Rahmen der Organisationsgewalt selber bestimmen.
Bei uns gibt es eine Ausschreibungsrichtlinie im Geschäftsbereich, an die haben sich alle Behörden im Geschäftsbereich zu halten. Bei uns ist der Standard die ressortweite Ausschreibung und nicht die interne Ausschreibung.

3. Kann man als Externer dann expliziten Bezug nehmen auf die Anzeige oder sollte man seine Bewerbung als Initiativbewerbung "tarnen"?

Beides hätte bei uns Null Aussicht auf Erfolg. Wenn intern ausgeschrieben wird, dann steht bei uns explizit drin, dass nur Beschäftigte unserer Behörde sich bewerben können. Eine Initiativbewerbung von Externen dürften wir also gar nicht berücksichtigen.

hani:
Sobald eine externe Bewerbung bei einer internen Stellenausschreibung berücksichtigt wird, ist es eine externe Stellenausschreibung. Daher viel zu unsicher und angreifbar für den AG, eine externe Bewerbung bei einer internen Stellenausschreibung zu berücksichtigen.

neodeo2:
probiere es doch einfach aus?

ich meine schlimmer als eine Absage, kann nicht kommen.

Sparschwein:
Doch. Man blamiert sich. Ich würde mir denken, dass der entsprechende Kandidaten noch nicht mal aufmerksam eine Stellenbeschreibung lesen kann.

E15TVL:
Wieso? Der Kandidat kann doch hinschreiben „obwohl Ihre StA nur intern, … möchte ich …“.

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