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Als Externer auf interne Stellenausschreibung bewerben? (Initiativ)
BeamterimNorden:
--- Zitat von: E15TVL am 02.07.2022 17:51 ---Wieso? Der Kandidat kann doch hinschreiben „obwohl Ihre StA nur intern, … möchte ich …“.
--- End quote ---
Ja, das kann er. Er hat aber aus rechtlichen Gründen Null Chance auf eine Berücksichtigung im Verfahren.
Würde man ihn berücksichtigen, wäre das ganze Verfahren fehlerhaft und bei Klage eines/einer internen Mitbewerbers/Mitbewerberin würde jedes Gericht dies genauso feststellen und die Einstellung untersagen.
Hintergrund ist hier Artikel 33 GG, der ausgehebelt würde, wenn man einen externen Bewerber in einem internen Verfahren berücksichtigt. Denn bei einer externen Ausschreibung hätte sich ja ein ganz anderer Bewerberkreis eröffnet.
Eine Enttäuschung ist zu 100 % sicher, warum ihm also Mut machen?
neodeo2:
wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Wenn der externe Kandidat gut ist, dann schreibt man die Stelle extern noch mal aus und BAAAAM alle sind glücklich.
Fragmon:
Interne Ausschreibung verstoßen m.E. gegen das Ausschreibungsgebot nach Art. 33 GG. Eine interne Ausschreibung ist nur zulässig, wenn bspw. keine frei Stelle vorhanden ist und es sich im Ergebnis nur um eine Rotation handelt.
--> Internes Verfahren rechtswidrig
--> Internes Verfahren korrekt, dann kann sich aber kein externer Bewerber darauf bewerben, da keine Stelle.
was_guckst_du:
...der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebende Bewerberverfahrensanspruch führt u.a. zur Bindung des öffentl. AG an seine Ausschreibung (mit der Folge , dass dann keine externern Bewerber zugelassen werden dürfen). Bei dem Ausschluss externer Bewerber von einem Stellenbesetzungsverfahren handelt es sich um ein zulässiges Differenzierungskriterium...
..hierzu gibt es gerichtliche Entscheidungen...
SVA:
--- Zitat von: Fragmon am 06.07.2022 08:46 ---Interne Ausschreibung verstoßen m.E. gegen das Ausschreibungsgebot nach Art. 33 GG. Eine interne Ausschreibung ist nur zulässig, wenn bspw. keine frei Stelle vorhanden ist und es sich im Ergebnis nur um eine Rotation handelt.
--> Internes Verfahren rechtswidrig
--> Internes Verfahren korrekt, dann kann sich aber kein externer Bewerber darauf bewerben, da keine Stelle.
--- End quote ---
Ein solches Ausschreibungsgebot gibt es aber nur bei Beamten.
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