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[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
Garfield73:
Ist nicht zufällig das BayLfSt?
Ja, die Leasingraten sind für gewisse Dienstwagen lächerlich niedrig. Zu meiner Zeit dort gab es zwei Dienstwagen, je einen der großen bayrischen Hersteller.
Listenpreis ca. 70000 €, ein Jahr Laufzeit, 60000 km (!) frei ..... für 300 € im Monat.
Da hätte ich auch gerne zwei oder drei genommen ;)
Bei mir ging der Wahnsinn damals dann sogar so weit, dass ich vom Fahrer (der braucht ja auch seine Einsatzzeiten) nach Hannover gefahren wurde ... und drei Tage später wieder abgeholt. Trotz vorhandener dienstlicher Bahncard 50.
Wie sagte doch damals der Verantwortliche: Es liegt nicht an mir, die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen ::)
Organisator:
--- Zitat von: Kreuzschiene am 22.06.2022 20:37 ---Variante 1 scheidet für den Großteil der Mitarbeiter aus, da sie aus privaten Gründen dort säßhaft sind, wo sie wohnen.
Variante 2 wäre das Ziel, das es zu erreichen gilt. Allerdings sollten die 120km zum Geschäftsort und zurück tunlichst auch bezahlt werden und nicht Privatvergnügen darstellen.
--- End quote ---
Wer sich für einen weit entfernten Wohnsitz entscheidet, muss mit hohen privat zu tragenden Kosten für die Anreise zum Dienstort leben.
Variante 2 ist zwar insgesamt wirtschaftlicher, aber solange der Arbeitgeber nur auf seine eigene Wirtschaftlichkeit achten muss, bzw. der Gesetzgeber da so verlangt, fällt es aus.
WasDennNun:
Ist es denn wirklich für den AG wirtschaftlicher?
320km Benzin + 4h Stundensatz vs. 120km Kilometergeld?
3,2*6l*2€ +3h Stunden vs 36€
Da ist selbst bei Mindestlohn ja schon ein Gewinn für den AG zu rechnen ::)
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.06.2022 08:29 ---Ist es denn wirklich für den AG wirtschaftlicher?
320km Benzin + 4h Stundensatz vs. 120km Kilometergeld?
3,2*6l*2€ +3h Stunden vs 36€
Da ist selbst bei Mindestlohn ja schon ein Gewinn für den AG zu rechnen ::)
--- End quote ---
ja, allein eine Stunde Arbeit kostet mehr als 36 €. Zumal wohl auch 20ct pro Kilometer, also 24 € ausreichen dürften.
dortu:
Hier ist meiner Meinung nach auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu beachten. Es muss doch auch berücksichtigt werden, dass bei solchen langen Strecken die Unfallgefahr steigt. Außerdem soll der Kollege auch in der Lage sein, am Einsatzort die volle Arbeitsleistung zu erbringen. Ist letztlich eine Abwägungssache wie oft solche Fälle vorkommen, aber nur auf die reinen Fahrkosten zu schauen, greift meiner Meinung nach zu kurz.
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