Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ehemalige Stelle höhergruppiert ohne Änderung der Tätigkeiten
Organisator:
--- Zitat von: mogli1981 am 23.06.2022 11:01 ---Hm... Hab jetzt mal ne Mail zur Fristwahrung etwaiger Ansprüche ans Personalamt geschrieben, genau weiß ich ja auch nicht, ob sich da was geändert hat. Hab ja nur die Stellenausschreibung gesehen.
--- End quote ---
Du hast doch weiter oben geschrieben, dass sich nichts geändert hat! was denn nun?
Hain:
Moin,
hattest Du die Stelle zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Entgeltordnung schon und wenn ja, ist ein damals mögliches Antragsverfahren zur Eingruppierung durchgeführt worden?
VG Hain
mogli1981:
--- Zitat von: Organisator am 23.06.2022 11:50 ---
--- Zitat von: mogli1981 am 23.06.2022 11:01 ---Hm... Hab jetzt mal ne Mail zur Fristwahrung etwaiger Ansprüche ans Personalamt geschrieben, genau weiß ich ja auch nicht, ob sich da was geändert hat. Hab ja nur die Stellenausschreibung gesehen.
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Du hast doch weiter oben geschrieben, dass sich nichts geändert hat! was denn nun?
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Lt. Stellenausschreibung hat sich nichts geändert, da steht aber nicht die Gewichtung der einzelnen Sachen drin. Da kann man ja immer bisschen was drehen. TÄtigkeiten an sich sind gleich geblieben.
Das heißt natürlich, die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten, nicht die, welche in der vorherigen "alten Stellenbeschreibung" aufgeführt waren.
mogli1981:
--- Zitat von: Hain am 23.06.2022 12:44 ---Moin,
hattest Du die Stelle zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Entgeltordnung schon und wenn ja, ist ein damals mögliches Antragsverfahren zur Eingruppierung durchgeführt worden?
VG Hain
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Stelle hatte ich damals schon. Alle anderen Stellen wurden überprüft, nur unsere damals nicht. Der TL hatte nicht so Lust darauf... Wurde leider immer inoffziell mündlich gesagt, "das wird nichts, ist nur eine EG 8 Tätigkeit."
Hain:
--- Zitat von: mogli1981 am 23.06.2022 15:41 ---
--- Zitat von: Hain am 23.06.2022 12:44 ---Moin,
hattest Du die Stelle zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Entgeltordnung schon und wenn ja, ist ein damals mögliches Antragsverfahren zur Eingruppierung durchgeführt worden?
VG Hain
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Stelle hatte ich damals schon. Alle anderen Stellen wurden überprüft, nur unsere damals nicht. Der TL hatte nicht so Lust darauf... Wurde leider immer inoffziell mündlich gesagt, "das wird nichts, ist nur eine EG 8 Tätigkeit."
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Hättest Du einen Antrag gestellt, hätte eine Entscheidung getroffen werden müssen, die bei Einwendungen einer Feststellungsklage/Leistungskage zugänglich gewesen wäre. Hat sich seitdem nichts verändert, sehe ich keine aktuelle Anspruchsgrundlage. Der Verzicht auf einen Antrag hat zu einer nicht zu beanstandenden Eingruppierung nach EG 8 geführt, auch wenn die Tätigkeiten nach Entgeltordnung zu einer Eingruppierung nach EG 9a führt.
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