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Eigenständige Tabelle für MINT-Berufe im TV-L
WasDennNun:
--- Zitat von: Otto1 am 27.06.2022 09:05 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 26.06.2022 07:58 ---
--- Zitat von: Otto1 am 25.06.2022 23:20 ---Einmal von der Höhe des Gehaltes abgesehen, würde ich eine eigenständige Tabelle für MINT begrüßen, da darüber auch Linien nach unten und oben sowie die Abstände zwischen den Stufen und Gruppen besser austariert werden könnten.
Weiterhin würde die Möglichkeit für kürzere Stufenlaufzeiten bestehen. Es ist lächerlich, dass man für Stufe 6 15 Jahre „Berufserfahrung“ braucht.
Weiterhin sollte ein 13. Monatsgehalt eingeführt werden, damit währe insbesondere den höheren EGs geholfen.
--- End quote ---
Ja, die Stufenlaufzeiten sind schon nervig.
Ist halt eine Bleibeprämie.
Wenn du aber auf vernünftige 3Stufen runtergehen willst, dann reicht ja keine eigene MINT Tabelle, sondern, dann muss ein eigener TV her.
und für das austarieren braucht man auch keinen neue Tabelle sonder eine entsprechende EGO.
Aber mal Butter bei die Fische
Welche Jahres Einstiegs- und Endgehälter siehst du als notwendig an, um besser damit werben zu können.
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Im MINT-Bereich deutliche Reduzierung der EG und Stufen. Für Bachelor 4.500€ Einstieg. Master 5.000€. Ende Bsc. 6.500€. Master 7.500€. Und das nach vielleicht 5 Jahren auf der gleichen Eingruppierung(gleiche Aufgabe). Hinzukommen müsste eine variable Komponente für hohe Leistung. Führungskräfte müssen 30% mehr erhalten als ihre Untergebenen. Karrierepfade müssen auch für Spezialisten geschaffen werden. Wenn ein SAP-Profi mit 10.000€ am Markt vergütet wird, dann reichen halt auch nicht die 7.500€
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heißt also kein neuer MINT Tabelle für BSCler zwingend notwendig, nur eine kleine Anpassung im Kopf der Anwender der aktuellen Tabelle, oder der EGO
alle BSC= EG12, Einstieg (Zulage 16.5 ) in der S3 =4500 Endgehalt 6500 nach 6 Jahren
ginge also jetzt schon mit entsprechendem Willen des AGs und wenn AN nur für dieses Entgelt kommen.
alle MSC = EG14 Endgehalt aber nur 7100 erreichbar.
da müsste man also noch dran basteln.
Variable Komponente: Zulage kürzen oder beibehalten, je nach Leistung
Und das Ding: Pauschal Führung plus 30% halte ich für ausgewiesenen Humbug und sowas von Vorgestern, denn in dieser Ausbildungs-Ebene ist idR der Spezialist mehr wert als die Führungskraft.
Was sagt Stepstone zum BauIng:
Als Bauingenieur/in Hochbau können Sie ein Durchschnittsgehalt von 53.500 € erwarten. Die Gehaltsspanne als Bauingenieur/in Hochbau liegt zwischen 44.400 € und 62.700 €.
Gehalt.de 50% im Korridor: 50-62T€
Laut Stepstone BauIng = EG10-EG11
JC83:
#Möglichkeiten des AG im öD
Ein mir bekannter Personalfall ist derzeit in E11 Stufe 4 (seit einem Jahr in Stufe 4), soll zum nächsten Jahr E12 "erhalten"; durch die ungünstige Stufenproblematik hat man sich nun geeinigt, dass man wartet, bis derjenige im zweiten Jahr der Stufe 4 ist, ihm dann im Rahmen der Leistungsprämienregelung die Stufenlaufzeit verkürzt und ihn dann im Anschluss höhergruppiert.
Ergibt über einen Zeitraum 12 Jahren einen Nettovorteil von grob 30 k (!) im Vergleich zur sofortigen HG in E12/3 zum 01.01.2023.
Man sieht also, es geht im öD ne ganze Menge, wenn der AG möchte.
WasDennNun:
Applaus!
So langsam scheinen ja die Personaler sich zu modernisieren.
EDIT:
Im TV-L wäre ja auch eine vorübergehende Übertragung der hw Tätigkeiten möglich, so das Geld jetzt gleich läuft, und dann wenn er in S5 ist, dann die HG durchgeführt wird.
Aber so wird er ja früher in die S5 kommen.
JC83:
--- Zitat von: WasDennNun am 27.06.2022 10:40 ---Applaus!
So langsam scheinen ja die Personaler sich zu modernisieren.
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Danke für die Blumen :)
Otto1:
--- Zitat von: JC83 am 27.06.2022 10:39 ---#Möglichkeiten des AG im öD
Ein mir bekannter Personalfall ist derzeit in E11 Stufe 4 (seit einem Jahr in Stufe 4), soll zum nächsten Jahr E12 "erhalten"; durch die ungünstige Stufenproblematik hat man sich nun geeinigt, dass man wartet, bis derjenige im zweiten Jahr der Stufe 4 ist, ihm dann im Rahmen der Leistungsprämienregelung die Stufenlaufzeit verkürzt und ihn dann im Anschluss höhergruppiert.
Ergibt über einen Zeitraum 12 Jahren einen Nettovorteil von grob 30 k (!) im Vergleich zur sofortigen HG in E12/3 zum 01.01.2023.
Man sieht also, es geht im öD ne ganze Menge, wenn der AG möchte.
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solche Regelungen gehören abgeschafft.
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