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Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?

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SVA:
Das ArbZG ist eine allgemein verbindliche Regelung, die dem Schutz des Arbeitnehmers dient und sich selbstverständlich auch an Unternehmen und andere Arbeitgeber, denen die Unternehmereigenschaft fehlt, richtet, in denen die Arbeitsleistung asynchron erbracht werden kann. Ich frage mich, ob man im Öffentlichen Dienst richtig aufgehoben ist, wenn man gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz zur Richtlinie verklärt.

WasDennNun:
Und wenn sich eine Arbeitnehmer nicht schützen lassen will, wird er vom AG bestraft in dem ihm Arbeitszeit geklaut wird, weil das ArbZG es so will.  8)

nevertheless
Die Software und was sie rechnet ist das eine.
Was der AG mit dem AN an Regeln vereinbart das andere.
Wenn der AN damit zufrieden ist, das er 3x10min oder 6x5min Pause macht und dies pauschal erfasst wird in dem nach Anwesenheit von 6,5 h nur 6 h Arbeitsleistung erfasst wird, dann gibt es keine Probleme.

was_guckst_du:
...das ArbZG ist sowieso irgendwie ein Relikt aus der Zeit, als noch viel körperlich gearbeitet werden musste...der, der am Hochofen steht braucht diese Pausen in entsprechender Mindestlänge...heute vor dem Monitor würde ich auch lieber indidviduelle Pausenzeiten bevorzugen...

...aber die Gewerkschaften tragen das ArbZG auch immer wie ein Heiligtum vor sich her...insbesondere verdi, schließlich waren es ihre Ur-Großväter, die für dies AN-Recht für uns alle ihr Leben ließen, als sie sich mutig und selbstlos den Kaiserlichen entgegenstellten (das ist ungefähr der Webespruch bei uns von verdi, wenn Neue begrüßt wereden 8))

Organisator:

--- Zitat von: SVA am 30.06.2022 15:06 ---Das ArbZG ist eine allgemein verbindliche Regelung, die dem Schutz des Arbeitnehmers dient und sich selbstverständlich auch an Unternehmen und andere Arbeitgeber, denen die Unternehmereigenschaft fehlt, richtet, in denen die Arbeitsleistung asynchron erbracht werden kann.

--- End quote ---

In der Tat und zudem allgemein kaum bekannt. Als ich einem Kumpel (AN in der Priv. Wirtschaft) sagte, dass er nach 10 Stunden grundsätzlich aufhören müsste zu arbeiten, schaute er mich schief an und lachte.

Organisator:

--- Zitat von: was_guckst_du am 30.06.2022 15:48 ---heute vor dem Monitor würde ich auch lieber indidviduelle Pausenzeiten bevorzugen...

--- End quote ---

kann man das nicht, solange sie mindestens insgesamt 30 / 45 Minuten betragen?

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