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Sind diese Pausenzeitregeln gesetzlich ok?

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WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 30.06.2022 15:48 ---...das ArbZG ist sowieso irgendwie ein Relikt aus der Zeit, als noch viel körperlich gearbeitet werden musste...der, der am Hochofen steht braucht diese Pausen in entsprechender Mindestlänge...heute vor dem Monitor würde ich auch lieber indidviduelle Pausenzeiten bevorzugen...
--- End quote ---

Iiih was hast du denn für einen AG? Festgelegte Pausenzeiten?
Also wir können individuelle Pausen machen, das Telefon muss halt (zu den Funktionszeiten) abgenommen werden, und sei es vom Kollegen.

lumer:

--- Zitat von: was_guckst_du am 30.06.2022 12:40 ---NRW regelung Beamte:
(1) Der Dienst ist bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden durch Ruhepausen von insgesamt mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden durch Ruhepausen von insgesamt mindestens 45 Minuten zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

...ich denke nicht, dass die Regelung (die der aus dem ArbZG entspricht) irgendwo anders ist...

--- End quote ---
Sie entspricht gerade nicht dem ArbZG. Guck dir mal § 4 ArbZG an: "… durch im Voraus feststehende Ruhepausen …" Das ist in der NRW-Regelung, die du zitierst, nicht enthalten. In meinem Land gibt es zudem keine Vorgabe für die Mindestpausenlänge (ArbZG, NRW, Bund jeweils 15 min). Von daher ist es durchaus relevant, ob AN oder Beamter und – bei letzterem – welches Land.

was_guckst_du:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.06.2022 15:53 ---
Also wir können individuelle Pausen machen, das Telefon muss halt (zu den Funktionszeiten) abgenommen werden, und sei es vom Kollegen.

--- End quote ---
...Telefon nehm ich - unabhängig von Pausen - sowieso nur ab, wenn ich Lust habe....oder wenn mir die Displayanzeige annehmbar erscheint... 8)

..und ich log mich nur aus, wenn ich das Gebäude verlasse...meine Pausen regel ich schon immer individuell bzw. per Systemvorgabe...

Johann:

--- Zitat von: SVA am 30.06.2022 15:06 ---Das ArbZG ist eine allgemein verbindliche Regelung, die dem Schutz des Arbeitnehmers dient und sich selbstverständlich auch an Unternehmen und andere Arbeitgeber, denen die Unternehmereigenschaft fehlt, richtet, in denen die Arbeitsleistung asynchron erbracht werden kann. Ich frage mich, ob man im Öffentlichen Dienst richtig aufgehoben ist, wenn man gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz zur Richtlinie verklärt.

--- End quote ---

Nur weil man im öD arbeitet, heißt es ja nicht, dass man jede gesetzliche Vorgabe zu 100% einhält, wenn sie Quatsch ist bzw. für den spezifischen Fall Quatsch ist und die Nichtanwendung für niemanden einen negativen Effekt hat, wenn man die Strafe bei Herausfinden der Nichtanwendung ausklammert. Eher ist es positiv, wenn man als Angestellter Büro- und Kopfarbeiter einfach selbst entscheiden kann, wann wie lange Pause gemacht wird.

Ich bin bspw. wesentlich produktiver wenn ich 3x je 10 Minuten raus ums Gebäude laufe um dann mit klarem Kopf weitermachen zu können als wenn ich nur einmal Mittags 30 Minuten Pause mache. Da ist mein Kopf nach 10 Minuten wieder fit und ich verschwende einfach 20 Minuten Lebenszeit.

Die deutschen Bemühungen in allen Ehren, absolut alles bis ins kleinste Detail zu regeln und zu vergesetzigen, aber Gesetze sind nunmal nicht in jeder Situation sinnvoll. Um das zu lösen gäbe es zwei Optionen:
- Man regelt noch viel mehr als bisher und versucht jede mögliche Situation irgendwie ins Gesetz zu gießen und hat dann auf einmal 5x so dicke Gesetzesbücher oder
- Man regelt in manchen Bereichen deutlich weniger und macht nur Metavorgaben, gibt ein Kommentar heraus, wie die Vorgaben zu verstehen sind und lässt bewusst Spielräume. Versucht jemand, diese Spielräume zu seinem Vorteil auszunutzen, indem bspw. ein Unternehmer seinen Mitarbeitern nur eine Minute Pause gönnt, weil im Gesetz steht "ausreichende Pause ist zu ermöglichen", kann ein Gericht immer noch klären, dass das in diesem Fall nicht rechtens ist.

Ich habe jetzt noch nicht alle Gesetze gelesen und werde da im Leben auch nicht mehr zu kommen, aber von dem was ich so weiß, könnte man ungefähr 90% streichen und durch "Appeliere an den gesunden Menschenverstand" ersetzen.

Und ob ich im öD mit dieser Ansicht richtig bin oder lieber in der pW mein Unwesen treiben sollte, ist mir auch ziemlich egal. Ich bin Softwareentwickler, ich entwickle Kunden irgendeine Bürosoftware nach deren Anforderungen. Ist mir doch wurst ob ich das im öD oder der pW mache. Insbesondere verstehe ich da den Zusammenhang nicht so sehr zwischen meiner Treudoofigkeit zu unsinnigen Gesetzen und meinem Arbeitgeber.

WasDennNun:
Johann,
das Gesetz regelt nicht was der AN machen muss, es regelt auf was der AN einen Anspruch hat.


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