Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Sportlehrer
JahrhundertwerkTVÖD:
Viel Erfolg bei der Stellenbesetzung wenn hierfür eine E3 oder E4 vergütet wird.
So kann der Verein wenigstens Geld einsparen, wenn Stellen nicht besetzt werden.
SVA:
Besteht Grund zur Annahme, dass eine höhere Vergütung zustünde?
Opa:
--- Zitat von: SVA am 11.07.2022 10:58 ---Besteht Grund zur Annahme, dass eine höhere Vergütung zustünde?
--- End quote ---
Da keine Tarifbindung herrscht, steht dem Arbeitnehmer das zu, was vereinbart wird. Die geplante Anlehnung an den TVöD muss nicht die Eingruppierungsregelungen umfassen.
Der Verein kann ein marktgerechtes Gehalt ermitteln, dieses in der Tariftabelle suchen und die übrigen Vorschriften des TV dann analog anwenden.
Grenzen nach oben setzen hier nur die finanzielle Potenz des Vereins und Vorgaben eventueller Fördergeber. Die Grenze nach unten setzt der Markt.
WasDennNun:
--- Zitat von: SVA am 11.07.2022 10:58 ---Besteht Grund zur Annahme, dass eine höhere Vergütung zustünde?
--- End quote ---
Ist das relevant, für die Aussage von JahrhundertwerkTVÖD?
Nö, wenn TVöD nur EG4 max zulässt, dann kann man hoffen einen AN zu finden, der dafür bereit ist zu arbeiten, oder muss so lange warten bis man jemanden findet.
Oder übertarifliche bezahlen, weil es günstiger (fehlende Einnahmen z.b.) ist, als die Stelle nicht zu besetzen.
SVA:
Also besteht kein Grund zur Annahme, es stünde eine höhere vergütung zu. Dass der Sportverein sich auch nur an die Regelungen zum Jubiläumsgeld anlehnen und ansonsten alles anders machen kann als im TVÖD, ist unbenommen. Der Fragesteller zielte jedoch auf die zutreffende Eingruppierung nach TVÖD. Ob er dafür die Stelle besetzt bekommt, ist dem TVÖD genau so egal wie mir. Er wird einen Grund haben, warum er sich an den TVÖD anlehnen möchte. Und er wird einen Grund haben, warum ihn die Eingruppierung interessiert. Beides ist jedoch für die Beantwortung der Frage ohne Belang.
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