Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung Gehobener Dienst

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pommes:

--- Zitat von: SVA am 29.07.2022 09:54 ---Dann bleibt nur zu hoffen, dass pommes mit einer solchen Einstellung zum Recht nicht im Öffentlichen Dienst tätig ist.

--- End quote ---

Naja TB sind ja eh durch die auszuübenden Tätigkeiten stets korrekt eingruppiert, da braucht man sich ja keine sorgen machen ^^

SVA:
Hier wurde aber vorgschlagen, sich hinsichtlich der Eingruppierung zugunsten des Arbeitnehmers zu "irren". Und das ist Untreue.

WasDennNun:

--- Zitat von: SVA am 29.07.2022 09:58 ---Hier wurde aber vorgschlagen, sich hinsichtlich der Eingruppierung zugunsten des Arbeitnehmers zu "irren". Und das ist Untreue.

--- End quote ---
Ist es Untreue, wenn man sich irrt, weil man unfähig ist oder schlampige Arbeit macht?
und das man sich irrt, kann ja alleinig ein ArbG feststellen.

pommes:

--- Zitat von: SVA am 29.07.2022 09:58 ---Hier wurde aber vorgschlagen, sich hinsichtlich der Eingruppierung zugunsten des Arbeitnehmers zu "irren". Und das ist Untreue.

--- End quote ---

Liess mal lieber den ganzen Thread nochmal und versuche zu ermitteln was ich wirklich vorschlage.

SVA:
Das habe ich: Untreue.

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