Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung Gehobener Dienst
pommes:
--- Zitat von: SVA am 29.07.2022 10:24 ---Ihr könnt Euch hier rauszureden versuchen, so viel Ihr wollt. Mir ist auch völlig egal, wo die Kirche steht. Es ist auch egal, ob es im Zweifel erfolgen soll. Wenn sich die ausführende Person beim Arbeitgeber irren soll, ist es schlicht so, wie ich geschrieben habe. Wie man als halbwegs rechtschaffender Mensch überhaupt auf die Idee kommen kann, dass das in Ordnung sei, ist mir ein Rätsel. So Wasdennnnun an anderer Stelle eine Verrohung der Gesellschaft gesucht hat, mag er sie nunmehr bei sich und Pommes gefunden haben.
--- End quote ---
hmmmm, ich muss zugeben, so unrecht hast Du gar nicht. Ich denk da mal drüber nach.
SVA:
Und ich denke darüber nach, das demnächst zurückhaltender zu formulieren.
WasDennNun:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.07.2022 10:07 ---
--- Zitat von: SVA am 29.07.2022 10:01 ---Das habe ich: Untreue.
--- End quote ---
Also wenn ich dem Personaler eine Tätigkeitsdarstellung inkl. Eingruppierungsvermutung vorlege und er sich dieser Rechtsmeinung anschließt ist es Untreu, wenn dann ein ArbG feststellt, dass die Eingruppierung eine niedrigere ist.
Gut zu wissen.
Dann ist es wohl Betrug, wenn man sich zu Ungunsten des AN irrt.
--- End quote ---
Ich rede mich nicht raus.
Wenn deiner Meinung nach obiges Szenario Untreue, dann ist es so.
Ein Personaler kann sich ja nur dann bewusst sein, dass er irrt(e) mit seiner Rechtmeinung, wenn das Arbeitsgericht ihm die korrekte Eingruppierung mitteilt.
Vorher ist er halt idR nur eine schlampiger Mitarbeiter, wenn er anstandslos der Rechtmeinung des AN folgt.
Und ich meine jetzt nicht, dass er einen Spülhelfer mit einer EG14 bewertet.
Oder das er jemanden anders bezahlt als ein Gericht es beschieden hat.
Denn wenn er sich bewusst ist, dass er falsch eingruppiert(exakter falsches Entgelt auszahlt, bzw. bewusst eine falsche Rechtsmeinung vortäuscht), dann irrt er sich ja nicht mehr!
SVA:
Es geht ja nicht darum, dass jemand irrt. Es geht darum, dass jemand irren soll. Dass Beschäftigte in Personalstellen sich landauf, landab hinsichtlich der Eingruppierung irren, ist nicht streitbefangen. Und es ist zwar schlampert, aber ansonsten nicht zu beanstanden. Wenn sich einer dieser Beschäftigten aber irren soll, ist es schlicht kriminell, in die eine oder andere Richtung: "Schau doch mal, ob Du den Haushalt nicht ein wenig entlasten kannst, indem Du bei der einen oder anderen Eingruppierung irrst" ist es genauso, wie wenn sich zugunsten des Arbeitnehmers geirrt werden soll.
E15TVL:
Nun habt hier Spid schon wieder vertrieben :'( Jetzt dauerts wieder ewig bis er zurückkehrt
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