Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Umfrage zum Homeoffice im öffentlichen Dienst
Kaiser80:
--- Zitat von: proRemote am 17.08.2022 08:42 ---
Welcher Arbeitsvertrag ist denn bitte eine gemeinsame Entscheidung? Das Ding wird einem vorgelegt und dann kann man gucken ob Schmerzensgeld ... äh Gehalt ... entsprechend ist und man auch mit den anderen Inhalten leben kann oder eben nicht.
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Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Arbeitsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande kommt. Mithin: Jeder.
JesuisSVA:
Eben. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und jeder geschlossene Arbeitsvertrag ist das Verhandlungsergebnis der Parteien, und zwar auch dann, wenn eine der Parteien das erste Angebot der anderen Partei annimmt.
Organisator:
--- Zitat von: proRemote am 17.08.2022 08:42 ---
Welcher Arbeitsvertrag ist denn bitte eine gemeinsame Entscheidung? Das Ding wird einem vorgelegt und dann kann man gucken ob Schmerzensgeld ... äh Gehalt ... entsprechend ist und man auch mit den anderen Inhalten leben kann oder eben nicht. In meiner Wahrnehmung nehmen Arbeitgeber immer nur, aber wollen nichts dafür geben. Am liebsten haben sie es, wenn man mehr macht und weniger nimmt. Wehe dem, der dafür einen Ausgleich fordert.
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Das ist deine, offenbar höchstpersönliche Sicht der Dinge. Ich kann dir versichern, dass es in anderen Bereichen auch anders aussieht. Und zwar so, dass verhandelt wird und es zu einem Ergebnis kommt, mit dem beide Seiten leben können. Offenbar hast du den falschen AG.
--- Zitat von: proRemote am 17.08.2022 08:42 ---Aber auch wenn man diese nicht hat, warum sollte man für jeden Flatus dem der Arbeitgeber quer liegt büßen? Ich bin über diese arbeitgeberfreundliche Haltung irritiert. Ich habe mich doch nicht selbst eingestellt.
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Warum sollte man für irgendwas büßen?
BAT:
Formell sind die Parteien auf Augenhöhe, nicht aber im praktischen Alltag. Der AN bestimmt derzeit die Regelungen recht einseitig. Auch wegen bereits bestehender gesetzlicher Regelungen.
Kaiser80:
--- Zitat von: BAT am 17.08.2022 09:27 ---Formell sind die Parteien auf Augenhöhe, nicht aber im praktischen Alltag. Der AN bestimmt derzeit die Regelungen recht einseitig. Auch wegen bereits bestehender gesetzlicher Regelungen.
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Mag (indivuduell oder im Allgemeinen) so sein oder auch nicht. Es ändert aber nichts daran:
--- Zitat von: Kaiser80 am 17.08.2022 08:48 ---Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Arbeitsvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande kommt. Mithin: Jeder.
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Man wird sich einig oder nicht. Es kommt ein Arbeitsvertrag mit bekannten Bedingungen zu Stande oder eben nicht. Beim AV herrscht Gott sei Dank noch kein Kontrahierungszwang!
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