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Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag

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WasDennNun:

--- Zitat von: Hanibal am 02.09.2022 18:56 ---Na ja, ich muss nicht unterschreiben und den Job nicht annehmen.

Es ist nur doof, dass ich jetzt gekündigt habe und ich mich drauf verlassen habe, dass mein neuer Chef sagte das da was gemacht wird und es nicht bei Stufe 1 bleibt. Hätte mir das ganze auch nicht so kompliziert vorgestellt.
Das weiss ja keiner, dass ich schon gekündigt habe.

Ich komme auf das Thema Fachkräftemangel. Da bekommt der öffentliche Dienst bald ein grosses Problem, wenn die sich da immer querstellen.

--- End quote ---
Also ich habe stets meine entsprechende Stufe gefordert und bekommen, dass du sie nicht bekommst liegt evtl. daran, dass der AG der Meinung ist, dass er schon jemanden anderes finden wird oder in hat, wenn du absagst oder er der Meinung ist, dass du trotzdem kommen wirst.
Klarer Fall von Gehaltspoker verloren.

Aber es ist in der Tat so, dass viele AGs (via ihrer Personaler) in der Tat so stumpf sind: Förderliche Zeiten machen wir nicht.

Das wird sich evtl. die nächsten Jahre ändern.
ich habe es in unserem Haus auch geändert bekommen, dauerte halt ne weile, bis die es kapiert haben, was geht.

Hanibal:
Die Dame die das zu entscheiden  hat   sitzt auf der Position ganz  neu. Leider wohl dann zu meinem  Nachteil.  Der Schulleiter  will da Montag nochmal anrufen.

Hanibal:
Ich habe ein Schreiben bekommen.  Hinweise zur Entgelt/ Besoldungszahlung erhalten. Kennt das jemand? Hier heisst es, ich bekomme nur einen Abschlag. Und das kann sinngemäß dauert. 2-3 Wochen aufgrund des Arbeitsaufkommens. Erst nachDienstantritt wird alles zur LBV geschickt.

Kennt das jemand.

Also muss ich davon ausgehen, dass ich November  kein Geld bekomme , wenn ich im Oktober  anfangen.

Kennt das jemand?

WasDennNun:
Ja, das kenne ich, allerdings habe ich einen Abschlag erhalten, der dem zu erwartendem Netto entsprach.
Du solltest also der überforderten Herrschaften klar machen, was du für einen Abschlag erwartest.

Isie:
Wenn die Unterlagen nach Dienstantritt zur Bezügestelle geschickt werden und sowieso schon Arbeitsrückstände vorhanden sind, kommst du sehr wahrscheinlich nicht mehr in den Zahlungslauf für den Einstellungsmonat. Aber es sollte trotzdem kein Problem sein, dir das zustehende Nettoentgelt pünktlich zu zahlen. Das nennt sich nur Abschlag, ist aber sehr wahrscheinlich von der Höhe dein Nettoentgelt.

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