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Überprüfung der Eingruppierung und Versetzung, Frage.
Helgenius75:
--- Zitat von: Kaiser80 am 01.09.2022 14:19 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 01.09.2022 12:52 ---
@JesuisSVA wie geht man in der Regel vor, wenn man von seiner FB-Leitung höherwertige Tätigkeiten bekommt? Wenn dies nicht weitergetragen wird, verbleibt man auf seiner bisherigen Eingruppierung und macht die Tätigkeiten trotzem.
--- End quote ---
Auch wenn die Ausführungen von JesuisSVA um 13:28 zutreffend sind...
Für die Praxis: Man fragt den FBL ob entsprechende Mitteilung an das Personalamt erfolgte und von dort nicht widersprochen bzw ob zugestimmt wurde. So keine Mitteilung erfolgte bittet man um entsprechende Veranlassung oder bietet an sich selbst darum zu kümmern. So werden dann aus den ausgübten auch die auszübenden und die Tarifautomatik nimmt ihren Lauf. Simple as that.
--- End quote ---
Vielen Dank, jetzt ging auch bei mir die Lampe endlich an.
Ich weiß dass 8 von 10 Mitarbeitern grundsätzlich der Eingruppierung vertrauen, aber leider Gottes wird da viel Schandtat betrieben
Helgenius75:
--- Zitat von: JC83 am 01.09.2022 13:50 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 01.09.2022 13:28 ---Eine "Überprüfung" der Eingruppierung durch den Arbeitgeber kann dahingehend überhaupt keine Wirkung zeitigen, da sie dessen Einfluss entzogen ist und Tarifbeschäftigte stets richtig eingruppiert sind.
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Diese Aussage impliziert, dass es irgendeine unfehlbare Eingruppierungsinstanz gäbe:
Die Eingruppierung fliegt einem aber nicht aus dem Äther zu, sondern irgendwer in der Personalstelle entscheidet oder stellt fest, dass nun diese oder jene EG für den TB gilt und hackt das ins Abrechnungssystem, aus dem man bezahlt wird; d.h. man ist zwangsweise gehalten, die falsche Rechtsmeinung des AG zu widerlegen oder auch hilfsweise gerichtlich klären zu lassen.
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So sieht es meine FB Leitung such
JesuisSVA:
--- Zitat von: Helgenius75 am 02.09.2022 17:08 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 01.09.2022 14:19 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 01.09.2022 12:52 ---
@JesuisSVA wie geht man in der Regel vor, wenn man von seiner FB-Leitung höherwertige Tätigkeiten bekommt? Wenn dies nicht weitergetragen wird, verbleibt man auf seiner bisherigen Eingruppierung und macht die Tätigkeiten trotzem.
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Auch wenn die Ausführungen von JesuisSVA um 13:28 zutreffend sind...
Für die Praxis: Man fragt den FBL ob entsprechende Mitteilung an das Personalamt erfolgte und von dort nicht widersprochen bzw ob zugestimmt wurde. So keine Mitteilung erfolgte bittet man um entsprechende Veranlassung oder bietet an sich selbst darum zu kümmern. So werden dann aus den ausgübten auch die auszübenden und die Tarifautomatik nimmt ihren Lauf. Simple as that.
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Vielen Dank, jetzt ging auch bei mir die Lampe endlich an.
Ich weiß dass 8 von 10 Mitarbeitern grundsätzlich der Eingruppierung vertrauen, aber leider Gottes wird da viel Schandtat betrieben
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Da die Eingruppierung stets korrekt ist, gibt es auch keinerlei Grund, dieser nicht zu vertrauen.
Helgenius75:
--- Zitat von: JesuisSVA am 02.09.2022 17:13 ---
--- Zitat von: Helgenius75 am 02.09.2022 17:08 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 01.09.2022 14:19 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 01.09.2022 12:52 ---
@JesuisSVA wie geht man in der Regel vor, wenn man von seiner FB-Leitung höherwertige Tätigkeiten bekommt? Wenn dies nicht weitergetragen wird, verbleibt man auf seiner bisherigen Eingruppierung und macht die Tätigkeiten trotzem.
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Auch wenn die Ausführungen von JesuisSVA um 13:28 zutreffend sind...
Für die Praxis: Man fragt den FBL ob entsprechende Mitteilung an das Personalamt erfolgte und von dort nicht widersprochen bzw ob zugestimmt wurde. So keine Mitteilung erfolgte bittet man um entsprechende Veranlassung oder bietet an sich selbst darum zu kümmern. So werden dann aus den ausgübten auch die auszübenden und die Tarifautomatik nimmt ihren Lauf. Simple as that.
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Vielen Dank, jetzt ging auch bei mir die Lampe endlich an.
Ich weiß dass 8 von 10 Mitarbeitern grundsätzlich der Eingruppierung vertrauen, aber leider Gottes wird da viel Schandtat betrieben
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Da die Eingruppierung stets korrekt ist, gibt es auch keinerlei Grund, dieser nicht zu vertrauen.
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Mumpitz,
Es gibt genug Fälle wo Gerichte klar entscheiden, dass die Eingruppierung falsch ist und der Mitarbeiter auf Grund der Tätigkeiten (offiziell übertragen) höhergruppiert werden muß. Dein Glauben in allen Ehren, aber Fakt ist, dass ich nicht der einzige bin, der dieses Problem hat. Deine Aussagen suggerieren auch, seiner Eingruppierung zu vertrauen und nicht den Weg zu wählen, eine Überprüfung zu starten.
FGL:
--- Zitat von: Helgenius75 am 03.09.2022 01:06 ---Mumpitz,
Es gibt genug Fälle wo Gerichte klar entscheiden, dass die Eingruppierung falsch ist und der Mitarbeiter auf Grund der Tätigkeiten (offiziell übertragen) höhergruppiert werden muß.
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Falsch. Aufgrund der Tarifautomatik ist die Eingruppierung immer richtig. Falsch sein kann nur die Rechtsauffassung einer Partei von der Eingruppierung. Entsprechend kann ein Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet werden, einen Arbeitnehmer höhe zu gruppieren. Er kann nur dazu verpflichtet werden, entsprechend der tatsächlichen Eingruppierung zu zahlen, wenn er bislang von einer niedrigeren Eingruppierung ausgegangen ist.
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