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Überprüfung der Eingruppierung und Versetzung, Frage.
JesuisSVA:
--- Zitat von: Helgenius75 am 03.09.2022 01:06 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 02.09.2022 17:13 ---
--- Zitat von: Helgenius75 am 02.09.2022 17:08 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 01.09.2022 14:19 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 01.09.2022 12:52 ---
@JesuisSVA wie geht man in der Regel vor, wenn man von seiner FB-Leitung höherwertige Tätigkeiten bekommt? Wenn dies nicht weitergetragen wird, verbleibt man auf seiner bisherigen Eingruppierung und macht die Tätigkeiten trotzem.
--- End quote ---
Auch wenn die Ausführungen von JesuisSVA um 13:28 zutreffend sind...
Für die Praxis: Man fragt den FBL ob entsprechende Mitteilung an das Personalamt erfolgte und von dort nicht widersprochen bzw ob zugestimmt wurde. So keine Mitteilung erfolgte bittet man um entsprechende Veranlassung oder bietet an sich selbst darum zu kümmern. So werden dann aus den ausgübten auch die auszübenden und die Tarifautomatik nimmt ihren Lauf. Simple as that.
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Vielen Dank, jetzt ging auch bei mir die Lampe endlich an.
Ich weiß dass 8 von 10 Mitarbeitern grundsätzlich der Eingruppierung vertrauen, aber leider Gottes wird da viel Schandtat betrieben
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Da die Eingruppierung stets korrekt ist, gibt es auch keinerlei Grund, dieser nicht zu vertrauen.
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Mumpitz,
Es gibt genug Fälle wo Gerichte klar entscheiden, dass die Eingruppierung falsch ist und der Mitarbeiter auf Grund der Tätigkeiten (offiziell übertragen) höhergruppiert werden muß. Dein Glauben in allen Ehren, aber Fakt ist, dass ich nicht der einzige bin, der dieses Problem hat. Deine Aussagen suggerieren auch, seiner Eingruppierung zu vertrauen und nicht den Weg zu wählen, eine Überprüfung zu starten.
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Du offenbarst damit Dein völliges Unverständnis der tariflichen Regelungen. Neben dem, was FGL zutreffend ausgeführt hat, ist das einzige Instrument zur Feststellung der Eingruppierung die Eingruppierungsfeststellungsklage, welche dann auch nicht zu einer anderen Eingruppierung führt, sondern die ohnehin vorliegende Eingruppierung feststellt. Es ist aber sicher zutreffend, dass Du bei weitem nicht der einzige mit dem Problem bist, dass Du absolut keine Ahnung hast und hier trotzdem auf den Putz haust. Meine Aussagen suggerieren überhaupt nichts, sondern ich stellte und stelle fest, dass die Eingruppierung stets korrekt ist. Sie erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Sie bedarf keiner Überprüfung noch könnte eine solche etwas an ihr ändern. Es ist zwar sehr offensichtlich, dass Du das nicht im Ansatz verstanden hast, aber das hat keinerlei Wirkung auf die unumstößliche Wahrheit meiner Aussage.
MoinMoin:
--- Zitat von: Helgenius75 am 03.09.2022 01:06 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 02.09.2022 17:13 ---
--- Zitat von: Helgenius75 am 02.09.2022 17:08 ---
--- Zitat von: Kaiser80 am 01.09.2022 14:19 ---
--- Zitat von: Peter1970 am 01.09.2022 12:52 ---
@JesuisSVA wie geht man in der Regel vor, wenn man von seiner FB-Leitung höherwertige Tätigkeiten bekommt? Wenn dies nicht weitergetragen wird, verbleibt man auf seiner bisherigen Eingruppierung und macht die Tätigkeiten trotzem.
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Auch wenn die Ausführungen von JesuisSVA um 13:28 zutreffend sind...
Für die Praxis: Man fragt den FBL ob entsprechende Mitteilung an das Personalamt erfolgte und von dort nicht widersprochen bzw ob zugestimmt wurde. So keine Mitteilung erfolgte bittet man um entsprechende Veranlassung oder bietet an sich selbst darum zu kümmern. So werden dann aus den ausgübten auch die auszübenden und die Tarifautomatik nimmt ihren Lauf. Simple as that.
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Vielen Dank, jetzt ging auch bei mir die Lampe endlich an.
Ich weiß dass 8 von 10 Mitarbeitern grundsätzlich der Eingruppierung vertrauen, aber leider Gottes wird da viel Schandtat betrieben
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Da die Eingruppierung stets korrekt ist, gibt es auch keinerlei Grund, dieser nicht zu vertrauen.
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Mumpitz,
Es gibt genug Fälle wo Gerichte klar entscheiden, dass die Eingruppierung falsch ist und der Mitarbeiter auf Grund der Tätigkeiten (offiziell übertragen) höhergruppiert werden muß. Dein Glauben in allen Ehren, aber Fakt ist, dass ich nicht der einzige bin, der dieses Problem hat. Deine Aussagen suggerieren auch, seiner Eingruppierung zu vertrauen und nicht den Weg zu wählen, eine Überprüfung zu starten.
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Du musst unterscheiden, zwischen der Eingruppierung und das Entgelt was dir dein AG (fälschlicherweise?) Überweist.
Die Eingruppierung ist stets richtig, sie kann nicht falsch sein!
Die Rechtsmeinung darüber wie du eingruppiert bist und welches Entgelt du bekommst bzw. was dir zusteht ist gerne mal falsch.
Und schlimmer noch:
Oftmals übst man Tätigkeiten aus, die dir dein AG nicht übertragen hat, sondern die dir "illegalerweise" dein Vorgesetzter anweist und man sie "illegalerweise" dann auch ausübt, obwohl sie eben nicht die auszuübenden Tätigkeiten entsprechen und eine Änderung in der Eingruppierung zur Folge hätten, wenn sie denn rechtskräftig übertragen worden wären.
Daher ist es durchaus Ratsam für einen TB, dass er seine Personalstelle darüber informiert, dass der Vorgesetzte eine Änderung der Tätigkeiten angewiesen hat.
Dann kann die Personalstelle dieses untersagen (weil es eine nicht gewollte HG zur Folge hätte) oder es akzeptieren (und das mehr an Entgelt überweisen lassen) oder es zur ignorieren, weil es nicht eingruppierungsrelevant ist.
Korrekt wäre es natürlich, das ein Vorgesetzter dieses vor der Anweisung macht und sich rückversichert, dass er im Rahmen seines Direktionsrechtes anweist oder übergriffig ist.
Peter1970:
Ein eigtl klares Prinzip, dass leider oft durch Unwissenheit missbraucht wird, da der Tarivberechtigte natürlich die Anweisungen des Vorgesetzten ausführt. In so einer Situation musst Du den Weg über FB Leitung und Dienststelle gehen. So dass die Tätigkeitsbeschreibung neu geschrieben wird. Der FB Leiter sollte diese neu aufsetzen und es beantragen. Dann gibt es eigtl keine Probleme.
Viele meiner Kollegen hatten dieses Problem, durch Corona liegt und lag der Antrag mehr als 2 Jahre, auch das Anklopfen bei der Dienststelle war nicht erfolgreich. Erst der Gang zum Anwalt brachte die Vorgänge voran. Letztendlich wurde bei 10 Kollegen mitgeteilt, es wäre keine Höhergruppierung zu erkennen. Ein Gericht entschied anders. Alle 10 Kollegen wurden von E6 auf E8 höhergruppiert.
Beispiel IT Koordinator: war mit E6 eingruppiert.
Beispiel IT Plattform Koordinator: war mit E6 eingruppiert
Beispiel Programmierer : war mit E6 eingruppiert.
WasDennNun:
Klugscheisser Modus AN:
--- Zitat von: Peter1970 am 04.09.2022 09:22 ---
Beispiel IT Koordinator: war mit E6 eingruppiert bezahlt, aber in der EG8 eingruppiert
Beispiel IT Plattform Koordinator: war mit E6 eingruppiert bezahlt, aber in der EG8 eingruppiert
Beispiel Programmierer : war mit E6 eingruppiert bezahlt, aber in der EG8 eingruppiert
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Ich gehe davon aus, dass die HG nicht stattgefunden hat, sondern die Kollegen einfach nur zu wenig Geld überwiesen bekommen haben.
EG6 in der IT (und erst recht in der Programmierung) ist mEn seltenst möglich, oder willst bei jeden zweiten Denkschritt den Vorgesetzten fragen, was du als nächstes umsetzen sollst?
Peter1970:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.09.2022 12:27 ---Klugscheisser Modus AN:
--- Zitat von: Peter1970 am 04.09.2022 09:22 ---
Beispiel IT Koordinator: war mit E6 eingruppiert bezahlt, aber in der EG8 eingruppiert
Beispiel IT Plattform Koordinator: war mit E6 eingruppiert bezahlt, aber in der EG8 eingruppiert
Beispiel Programmierer : war mit E6 eingruppiert bezahlt, aber in der EG8 eingruppiert
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Ich gehe davon aus, dass die HG nicht stattgefunden hat, sondern die Kollegen einfach nur zu wenig Geld überwiesen bekommen haben.
EG6 in der IT (und erst recht in der Programmierung) ist mEn seltenst möglich, oder willst bei jeden zweiten Denkschritt den Vorgesetzten fragen, was du als nächstes umsetzen sollst?
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Weißt Du was die Dienstestelle sagte? " einfach mal nein sagen und die eigene Tätigkeitsbeschreibung befolgen".
Letztendlich sind 95% der Programmierer in unseren Behörden in Nds mit E8 eingruppiert. Ich geb Dir voll recht
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