Was ich bei der Forderung nach einem Sockelbetrag von mindestens 500 € nicht nachvollziehen kann ist, wie sich ein solcher Betrag mit der zu erwartenden Rechtsprechung des BVerfGE und der bisherigen Rechtsentwicklung zur amtsangemessenen Alimentation vereinbaren lassen soll.
Das würde doch zwangsläufig wieder zu Problemen beim Abstandsgebot zwischen den jeweiligen Besoldungsgruppen führen, d.h. es würde wieder zu verfassungsrechtlichen Problemen führen, so dass die Arbeitgeber eigentlich überhaupt keine Möglichkeit haben dieser Forderung zuzustimmen, sofern sie nicht ins "offene Messer" laufen wollen.
Ist den Gewerkschaften diese Problematik nicht bekannt ?
Vielleicht kann mich da ja jemand von Euch aufklären.