Hallo,
Ich lese hier immer nur von den 200€ Sockelbetrag + die 5,5%.
Aber sollten dann die 340€ (in Kombi 200+5,5) nicht erreicht werden, kommen die 340€ zum Zuge.. oder?
"Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:
Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023."