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Minderleister oder Low Perfomer: Mögliche Instrumente für AG?

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Schinkensandwich:

--- Zitat von: Eukalyptus am 06.10.2022 18:38 ---@WasDennNun
Danke, bisher bist du der einzige der die Frage (deren Antwort ich nicht weiß, aber daran interessiert bin) versucht hat zu beantworten. Speziell an das mögliche Verbleiben in der Stufe hatte ich noch nicht gedacht.

--- End quote ---

Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass man das mit der Stufenlaufzeitverlängerung bei euch durchziehen wird, da es schlicht auch recht unwahrscheinlich ist, dass ihr damit durchkommt (Zustimmung PR oder vor Gericht).

Kann irgendjemand in diesem Forum einen einzigen Fall nennen, bei dem eine solche Stufenlaufzeiverlängerung mal erfolgreich praktiziert worden wäre?

Da halte ich eine Kündigung wegen Minderleistung theoretisch noch für erfolgsversprechender. In der Praxis braucht man aber auch in so einem Fall schon sehr überzeugende Argumente, um damit durchzukommen (immerhin muss eine "erhebliche Minderleistung" des Arbeitnehmers vorliegen).

JesuisSVA:
Unterliegt die Verlängerung der Stufenlaufzeit überhaupt der Mitbestimmung?

Organisator:
[quote author=Schinkensandwich
Kann irgendjemand in diesem Forum einen einzigen Fall nennen, bei dem eine solche Stufenlaufzeiverlängerung mal erfolgreich praktiziert worden wäre?

Da halte ich eine Kündigung wegen Minderleistung theoretisch noch für erfolgsversprechender. In der Praxis braucht man aber auch in so einem Fall schon sehr überzeugende Argumente, um damit durchzukommen (immerhin muss eine "erhebliche Minderleistung" des Arbeitnehmers vorliegen).
[/quote]

Zu 1. Eher nein, denn wenn man den Mitarbeiter loswerden möchte, ist das kein probates mittel. Dann bleibt er halt Minderleister...

Zu 2.
Im Eingangspost wurde ausgeführt, welche Mängel die Leistungen des Mitarbeiters aufweisen. Dokumentieren, vorhalten, abmahnen. Bei keiner Änderung: kündigen. Was sollte da eine Stufenlaufzeitverlängerung bringen...

Kimonbo:
Minderleistung? Hahaa ich  bin Beamter aber meine Oma hat immer gesagt, in der Ruhe liegt die Kraft! Gut so und macht euch nicht kaputt, bis 70 habt ihr noch lang genug Zeit alles zu erledigen

Faunus:

--- Zitat von: JesuisSVA am 06.10.2022 19:35 ---Unterliegt die Verlängerung der Stufenlaufzeit überhaupt der Mitbestimmung?

--- End quote ---

Es gibt Länder, die die Stufenlaufzeit - Verlängerung wie Verkürzung - ausgesetzt haben , da es kein "Messinstrument" dafür gibt => gibt es also nichts zum Mitbestimmen.

Irgendwie finde ich es befremdlich, dass ein MA  & Kollege versucht Lösungen für den Vorgesetzten zu finden, der u.a. für Führungskompetenz bezahlt wird. Aber wenn's schee macht ;-)

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