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Neue Tätigkeiten 2020 beantragt, Dienststelle nichts bearbeitet. Frage.

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Isie:
@Benson77:
Ich habe deine Sachverhaltsschilderung so verstanden: Die Fachbereichsleitung wollte dir eine höherwertige Tätigkeit übertragen und hat dies bei der entscheidungsbefugten Stelle beantragt. Dieser Antrag ist dort eingegangen, wurde aber bisher nicht bearbeitet. Ohne die Zustimmung dieser Stelle abzuwarten, hat die FB-Leitung dir die Tätigkeiten übertragen und begründet dies damit, dazu berechtigt zu sein, weil der Antrag schon gestellt war.

Möglicherweise gibt es bei euch tatsächlich eine solche Verfahrensweise, obwohl sie mir ungewöhnlich erscheint. Wenn es so abgelaufen ist, solltest du gegenüber der Personalstelle deinen Anspruch auf Entgelt nach EG xy geltend machen und diesen Anspruch damit begründen, dass die FB-Leitung dir die Tätigkeiten dieser EG am ... mit Wirkung vom ... übertragen hat.

Peter1970:

--- Zitat von: Isie am 13.10.2022 07:44 ---@Benson77:
Ich habe deine Sachverhaltsschilderung so verstanden: Die Fachbereichsleitung wollte dir eine höherwertige Tätigkeit übertragen und hat dies bei der entscheidungsbefugten Stelle beantragt. Dieser Antrag ist dort eingegangen, wurde aber bisher nicht bearbeitet. Ohne die Zustimmung dieser Stelle abzuwarten, hat die FB-Leitung dir die Tätigkeiten übertragen und begründet dies damit, dazu berechtigt zu sein, weil der Antrag schon gestellt war.

Möglicherweise gibt es bei euch tatsächlich eine solche Verfahrensweise, obwohl sie mir ungewöhnlich erscheint. Wenn es so abgelaufen ist, solltest du gegenüber der Personalstelle deinen Anspruch auf Entgelt nach EG xy geltend machen und diesen Anspruch damit begründen, dass die FB-Leitung dir die Tätigkeiten dieser EG am ... mit Wirkung vom ... übertragen hat.

--- End quote ---

Sehe ich auch so.
Die Dienststelle hat geschlafen und den Antrag vergessen zu bearbeiten. Man ruht sich auf Covid aus.
Lies Dir unbedingt meinen Kommentaf und den von @Isie durch.

JesuisSVA:
Ob der Arbeitgeber den Antrag irgendwelchen subalternen Führungspersonals überhaupt hätte bearbeiten müssen oder sollen, kann dahingestellt bleiben, da es die Rechtsbeziehung Arbeitnehmer - Arbeitgeber überhaupt nicht tangiert.

Peter1970:

--- Zitat von: JesuisSVA am 13.10.2022 06:36 ---Auf so einen Mist müsste der Arbeitgeber nicht mal antworten oder sonstwie reagieren. Wer so offenkundig seinen Platz nicht kennt und auf irgendwas „besteht“, worauf er keinen Anspruch hat, verrennt sich, wenn man ihn ignoriert, schnell in irgendwas, was er sich zusammengegoogelt hat, wofür man ihn abmahnen und dann loswerden kann.

--- End quote ---

@JesuisSVA

Ich weiß nicht in welchen Lager und im welchen Urwald Du tätig bist. Fakt ist aber, dass unsere Behörde auf solche  Anfragen antwortet. Ob sich jmd etwas zusammengoogelt oder ein Lexikon nutzt ist doch völlig irrelevant. Wer die FB Leitung und den PR dazu mitinformiert, bekommt von der Leitung auch eine Antwort.

Allein schon dass Du Kommentare MIST nennst, zeigt wie Du drauf bist. Sorry. Verstehe nicht was Dich sauer macht. Wenn ein Anspruch auf Entgelt nach EG  geltend gemacht wird, antwortet ein AG in der Regel. Irgendwie müssen die TBs ihre neuen Tätigkeiten bekommen. Also veranlasst eine FB Leiter diese Tätigkeiten. 

Lennywhite:
Fachbereichsleitung zeigt an, dass aktuell Tätigkeiten vorhanden sind, die derzeitig nicht wahrgenommen werden können.

Die Dienststelle/AG prüft und macht Vorschläge wie und wer die benannte Tätigkeit ausgeführt werden kann.
 
Es könnte aber auch sein, dass die Dienststelle diese Tätigkeit offizielle öffentliche ausschreibt.

So war es bei mir. Fachbereichsleitung beantragte, nach einer gewissen Zeit wurde die Fachbereichsleitung informiert und ich bekamm offzielle schriftlich die Tätigkeiten übertragen.

Hört sich für mich irgendie danach an, als hätte der Befugte vergessen, die Benantragung zu weiter zu bearbeiten.

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