Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung / Stufenvorweggewährung
JesuisSVA:
Da gibt es mehr Varianten als es Arbeitgeber gibt.
KingKong90:
Die Würfeln das wohl alle aus? 😬
Ich gehe Montag mal zum Chef, mal schauen was passiert
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 13.10.2022 20:26 ---Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
--- End quote ---
Meines Wissens nach ist zumindest in NI der PR bei Zulagen zu beteiligen, wird jedoch oftmals einfach mal nicht gemacht ohne das was passiert.
WasDennNun:
--- Zitat von: KingKong90 am 13.10.2022 20:39 ---Die Würfeln das wohl alle aus? 😬
Ich gehe Montag mal zum Chef, mal schauen was passiert
--- End quote ---
ich kenne es so, dass der Chef darlegen muss, dass die Notwendigkeit der Bindung nach 16.5 besteht und dass er diesen wichtigen Mitarbeiter nicht verlieren möchte, da ein hoher Aufwand besteht ihn zu ersetzen.
Dann wird oftmals von der übergeordneten Behörde, die darüber entscheidet, ein Nachweis verlangt.
Mal reicht die Vorlage von Einladungen zum Vorstellungsgespräch (wenn sie nur was für ihren Ar* an die Wand brauchen und was zum Lochen Heften haben wollen) oder aber der Nachweis eines Arbeitsangebotes eines anderen AGs ( wenn sie deppert sind und nicht kapieren, dass es dann zu spät ist, oder wenn sie einen loswerden wollen, bzw. nicht glauben dass man geht.)
So habe ich es zumindest in ein paar Dutzendfällen erlebt.
Ergebnisse, alles möglich.
Mal gab es in kürze die Zulage von 2 Stufen plus.
Mal erbrachte der Kollege eben keine Unterlagen bei und musste sich begnügen, dass er das Pokerspiel verloren hat.
Mal hat man einen nervigen Kollegen „verloren“
Mal hat man einen guten Kollegen verloren!
Also, wenn du das verfahren abkürzen willst.
Besorge dir schon mal einige Einladungen zum Vorstellungsgespräch.
JesuisSVA:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.10.2022 07:24 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 13.10.2022 20:26 ---Die Stufenvorweggewährung bedarf grundsätzlich keiner Beteiligung von PR/BR, so dass zumindest dessen wirre Ideen nicht berücksichtigt werden müssen.
--- End quote ---
Meines Wissens nach ist zumindest in NI der PR bei Zulagen zu beteiligen, wird jedoch oftmals einfach mal nicht gemacht ohne das was passiert.
--- End quote ---
Welcher Mitbestimmungstatbestand ist in NI eröffnet?
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