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Projektstelle EG4

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WasDennNun:

--- Zitat von: JesuisSVA am 20.10.2022 09:09 ---Im Sachverhalt ist ausdrücklich unbekannt, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

--- End quote ---
Nehmen wir mal an der AG im SV ist tarifgebunden.
Nehmen wir mal an das die auszuübenden Tätigkeiten würden unter Anwendung der EGO der eine EG10 entsprechen.
Dann wird der AN jetzt nach EG4 bezahlt, weil es so vereinbart wurde und keine beiderseitige Tarifbindung besteht.

Dann könnte also ein AN jetzt den AV unterschreiben, in die Gewerkschaft eintreten und dann - nach Ende der Probezeit - das Entgelt der EG10 (auch 6 Monate rückwirkend) einfordern, da dann eine Tarifbindung bestand und man entsprechend eingruppiert ist.

korrekt?

JesuisSVA:
Er bräuchte doch gar nicht in eine Gewerkschaft eintreten, die Anwendung des Tarifvertrages ist doch einzelvertraglich vereinbart.

Isie:

--- Zitat von: JesuisSVA am 20.10.2022 09:37 ---Also entgegen der Darstellung keine Festlegung der Entgeltgruppe, sondern lediglich deren Nennung.

--- End quote ---
Diese Unterscheidung in deiner Fragestellung nimmt vermutlich nur jemand wahr, der gute Tarifkenntnisse hat und nicht in einem Forum nach den Voraussetzungen für eine Eingruppierung fragen muss.

Isie:

--- Zitat von: pommes am 20.10.2022 09:08 ---Es geht nicht um mich.

Ich hatte die Idee, dass mein Bekannter die Stelle erstmal annehmen könnte und nach einiger Zeit, auf jeden Fall aber nach der Probezeit eine Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen könnte, da es offensichtlich eine Ausbeuterstelle ist.

Da allerdings die Personalkosten fest im Projektantrag festgelegt sind wäre es interessant wie es sich verhalten würde, wenn eine Gruppierung meines bekannten in eine höhere Gruppe erfolgt, also wenn das genehmigte Geld nicht ausreicht.

--- End quote ---

Tarifrecht bricht Haushaltsrecht. Auf welcher Basis die Projektkosten berechnet wurden, ist in Bezug auf den Entgeltanspruch deines Bekannten nicht relevant.

pommes:

--- Zitat von: Isie am 20.10.2022 10:10 ---
--- Zitat von: pommes am 20.10.2022 09:08 ---Es geht nicht um mich.

Ich hatte die Idee, dass mein Bekannter die Stelle erstmal annehmen könnte und nach einiger Zeit, auf jeden Fall aber nach der Probezeit eine Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen könnte, da es offensichtlich eine Ausbeuterstelle ist.

Da allerdings die Personalkosten fest im Projektantrag festgelegt sind wäre es interessant wie es sich verhalten würde, wenn eine Gruppierung meines bekannten in eine höhere Gruppe erfolgt, also wenn das genehmigte Geld nicht ausreicht.

--- End quote ---

Tarifrecht bricht Haushaltsrecht. Auf welcher Basis die Projektkosten berechnet wurden, ist in Bezug auf den Entgeltanspruch deines Bekannten nicht relevant.

--- End quote ---

Danke! Das wollte ich wissen. Jetzt muss ich meinen Bekannten nur noch davon überzeugen sich seine auszuübenden Aufgaben schriftlich mitteilen zu lassen und hoffen, dass diese sich möglichst mit den ausgeübten Aufgaben decken, oder?

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