Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Projektstelle EG4
Isie:
Die ausgeübten Tätigkeiten sind für die Eingruppierung nur insoweit relevant, wie sie den auszuübenden Tätigkeiten entsprechen. Maßgebend sind die auszuübenden Tätigkeiten. Schau dir aber den Arbeitsvertrag nochmal genau an, ob irgendwo eine Klausel enthalten ist, die die Anwendung des TVöD bezüglich der Eingruppierung ausschließt. Bei derartigen Ausschlussklauseln werden üblicherweise die Paragraphen aufgezählt, die nicht angewendet werden.
WasDennNun:
--- Zitat von: JesuisSVA am 20.10.2022 09:42 ---Er bräuchte doch gar nicht in eine Gewerkschaft eintreten, die Anwendung des Tarifvertrages ist doch einzelvertraglich vereinbart.
--- End quote ---
und wenn die EG4 vereinbart worden ist.
Isie:
Die EG 4 als niedrigere Entgeltgruppe kann aber nur vereinbart sein, wenn die vertraglich vereinbarte Anwendung des TVöD in Bezug auf die Eingruppierung eine Ausschlussklausel enthält. Nur bei einer vertraglich vereinbarten höheren Entgeltgruppe wäre es nicht erforderlich, die Anwendung des Tarifvertrages insoweit auszuschließen.
JesuisSVA:
Genau. Und dann, wenn ersteres der Fall ist, würde die Herstellung beiderseitiger Tarifbindung die tarifliche Eingruppierung bewirken.
pommes:
Abgesehen von einer Probezeit-Vereinbarung und einer Entgeltabtretungsvereinbarung §399 bgb sind sind keine weiteren Dinge Bestandteil des Vertrags.
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