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Projektstelle EG4

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JesuisSVA:

--- Zitat von: Fragmon am 20.10.2022 11:53 ---
--- Zitat von: Isie am 20.10.2022 11:24 ---Die EG 4 als niedrigere Entgeltgruppe kann aber nur vereinbart sein, wenn die vertraglich vereinbarte Anwendung des TVöD in Bezug auf die Eingruppierung eine Ausschlussklausel enthält. Nur bei einer vertraglich vereinbarten höheren Entgeltgruppe wäre es nicht erforderlich, die Anwendung des Tarifvertrages insoweit auszuschließen.

--- End quote ---

Demnach müsste statt der genannten Formulierung im Arbeitsvertrag stehen: ?

"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), dem besonderen Teil Verwaltung und den diesen ergänzenden, ändernden [...] (VKA) []..."

"Abweichend von § 12 wird der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppe 4 TVöD eingruppiert"

--- End quote ---

Zumindest risikobehaftet, wie Isie zutreffend ausführte. Man sollte die Einschränkung direkt in der Bezugnahmeklausel vornehmen, bspw. durch
"Auf das Arbeitsverhältnis findet der [Bezeichnung des Tarifvertrags, ggfs. Dynamisierung der Bezugnahme und Bezugnahme auf ergänzende Tarifverträge] mit folgenden Maßgaben Anwendung:
1. Abweichend von § 6 Abs. 1 TVÖD beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich Pausen durchschnittlich 38 Stunden.
2. Abweichend von der Eingruppierung nach § 12 Abs. 1 und 2 TVÖD wird der Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Entgeltansprüche so gestellt, als sei er in Entgeltgruppe 4 eingruppiert.
3. Abweichend von § 25 TVÖD schließt der Arbeitgeber eine von ihm in Höhe von 8,41 % des Bruttoentgelts finanzierte betriebliche Altersversorgung beim VBLU ab. Näheres regelt eine Zusatzvereinbarung zu diesem Arbeitsvertrag.
4. Eine ordentliche Unkündbarkeit nach § 34 Abs. 2 TVÖD ist ausgeschlossen."

JesuisSVA:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.10.2022 13:13 ---Na, dann ist es ja kein Wunder, dass die TV gebundenen AGs idR den tariflichen Mindestanspruch auch den nicht gewerkschaftlich organisierten MA anbieten.

--- End quote ---

Warum? Die Gewerkschaftsmitgliedschaft ist ja nicht aufwandsneutral, man könnte also leicht auch ein etwas geringeres Entgelt anbieten, ohne dass die Gewerkschaftsmitgliedschaft attraktiv würde.

WasDennNun:

--- Zitat von: JesuisSVA am 20.10.2022 13:18 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.10.2022 13:13 ---Na, dann ist es ja kein Wunder, dass die TV gebundenen AGs idR den tariflichen Mindestanspruch auch den nicht gewerkschaftlich organisierten MA anbieten.

--- End quote ---

Warum? Die Gewerkschaftsmitgliedschaft ist ja nicht aufwandsneutral, man könnte also leicht auch ein etwas geringeres Entgelt anbieten, ohne dass die Gewerkschaftsmitgliedschaft attraktiv würde.

--- End quote ---
Was kostet die günstigste Gewerkschaft?
Wieviel Rentenpunkte etc. verliert man?
Sprich wann würde es attraktiver werden?
Muss man dem AG mitteilen, dass man wieder ausgetreten ist ?

bzw. ein einfaches: Wenn ich nicht Tarif bekomme, dann gehe ich in die Gewerkschaft reicht doch als Verhandlungsdrohung.

JesuisSVA:
Bei einem Arbeitgeber, der mehr als eine Handvoll Mitarbeiter beschäftigt, lohnt sich die Recherche, welche Beiträge aufgerufen werden. Ansonsten kann man sich auch einfach am einen Prozent von Verdi orientieren und ansonsten darauf bauen, dass die Scham, sich als Gewerkschaftsmitglied outen und als Paria sein Dasein fristen zu müssen, seinen Teil tut. Der Arbeitgeber könnte für jede Gehaltszahlung den aktuellen Nachweis der Gewerkschaftsmitgliedschaft verlangen und ansonsten einfach kürzen.

Isie:
Ach du je, ich wusste gar nicht, dass ich mein Dasein als Paria fristen muss.

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