Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beamtenmichel:
Korrekt!
--- Zitat von: Opa am 17.11.2022 11:04 ---Das würde unterm Strich gar nichts ausmachen, da es Netto keinen Unterschied macht, ob die KV/PV beim Vorwegabzug oder bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.
Wie hoch bei monatlicher Berücksichtigung der Unterschiedsbetrag ist, kann jeder selbst mit einem der vielfach verfügbaren Lohnsteuerrechner ausrechnen. Was da mehr rauskommt, fehlt dann halt bei der Steuererstattung.
--- End quote ---
Noch eine kurze Frage. Werden die PKV Beiträge meiner Ehefrau überhaupt beim Vorwegabzug (meiner Besoldung) berücksichtigt? Oder tatsächlich nur meine Beiträge? Klar bei Stkl. 3 / 5 ist davon auszugehen dass man eine Zusammenveranlagung wählt, aber eine Einzelveranlagung wäre ja theoretisch trotzdem denkbar?
Oder muss dem BVA mitgeteilt werden, dass man Zusammenveranlagt wird? Evtl. habe ich auch einfach einen Denkfehler? Steuern war nie mein Steckenpferd 8)
Sleyana:
Merci. Dann muss man ja nur noch warten bis die PKV einem den Brief schickt über die genaue Abrechnung von Basis und Nicht Pasis + Pflege und dann hat man Wahlfreiheit.
sapere aude:
--- Zitat von: Sleyana am 17.11.2022 12:56 ---Eigentlich hättest du Ja antworten müssen. Also 1900/3000 automatisch berücksichtigt. Check. Wenn ich drüber liege im Jahr kann ich entweder Steuererklärung machen oder den Nachweis an die Besoldungsstelle schicken. So richtig verstanden?
--- End quote ---
Genau!
phantomghost:
Bei Berechnung und Einbehaltung deiner geschuldeten Lohnsteuer werden natürlich nur deine KV / PV Beiträge berücksichtigt.
Was das mit Einzel- / oder Zusammenveranlagung bzw. den Steuerklassen zu tun haben soll erschließt sich mir gerade nicht. Einzelveranlagung ist natürlich grds. immer möglich.
Viele Grüße
Beamtenmichel:
--- Zitat von: phantomghost am 17.11.2022 17:44 ---Bei Berechnung und Einbehaltung deiner geschuldeten Lohnsteuer werden natürlich nur deine KV / PV Beiträge berücksichtigt.
Was das mit Einzel- / oder Zusammenveranlagung bzw. den Steuerklassen zu tun haben soll erschließt sich mir gerade nicht. Einzelveranlagung ist natürlich grds. immer möglich.
Viele Grüße
--- End quote ---
Ich habe gerade noch einmL beim BVA angerufen und die Antwort war, dass im Rahmen des Vorwegabzugs natürlich die Beiträge der Ehefrau und Kinder berücksichtigt werden wenn,
1. Die Ehefrau bei dem Besoldungsempfänger in der PKV mitversichert ist und keiner eigenen Tätigkeit nachgeht, und somit kein Einkommen erzielt. Weitere vss. natürlich nicht getrennt lebend usw.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version