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Steuerliche Berücksichtigung der PKV

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Beamtenmichel:

--- Zitat von: Opa am 17.11.2022 11:04 ---Das würde unterm Strich gar nichts ausmachen, da es Netto  keinen Unterschied macht, ob die KV/PV beim Vorwegabzug oder bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.

Wie hoch bei monatlicher Berücksichtigung der Unterschiedsbetrag ist, kann jeder selbst mit einem der vielfach verfügbaren Lohnsteuerrechner ausrechnen. Was da mehr rauskommt, fehlt dann halt bei der Steuererstattung.

--- End quote ---

Vielen Dank für die Info. Klar macht es am Ende des Tages nichts aus ob man den Betrag monatlich geltend macht oder über die Jahressteuererklärung. Vorteil ist natürlich das monatliche mehr an Netto (und kein zinsfreies Darlehen an das FA  ;D 8)).

Habe gerade direkt die Bescheinigung beim BVA (meine Bezüge zahlende Stelle) eingereicht und freue mich ab Januar 2023 über mehr Netto ;).

YourBunnyWrote:
Wie viel mehr Netto pro Monat sind es ca.?

Sleyana:

--- Zitat von: sapere aude am 17.11.2022 10:43 ---Der Dienstherr berücksichtigt automatisch einen Pauschalbetrag in Höhe von 12 Prozent der Bruttomonatsbezüge steuermindernd. Bei dieser Mindestvorsorgepauschale liegt der berücksichtigungsfähige Jahreshöchstbetrag bei 3.000 € (Steuerklasse III) bzw. 1.900 € (andere Steuerklassen).

Wenn die Basiskrankenversicherungsbeiträge + Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher liegen als die berücksichtigungsfähigen Jahreshöchstbeträge, kann durch Nachweis bei der Abrechnungsstelle eine höhere Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erreicht werden. Eine Einbindung des Finanzamtes ist nicht erforderlich. Die "echten" Zahlen werden unabhängig davon automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung  berücksichtigt.

--- End quote ---

Ich hab das so richtig verstanden? 12% vom Bruttobesold wird berücksichtigt, aber nur bis 1900 € im Jahr und der Rest nur via Steuererklärung?

Beamtenmichel:

--- Zitat von: Sleyana am 17.11.2022 12:25 ---
--- Zitat von: sapere aude am 17.11.2022 10:43 ---Der Dienstherr berücksichtigt automatisch einen Pauschalbetrag in Höhe von 12 Prozent der Bruttomonatsbezüge steuermindernd. Bei dieser Mindestvorsorgepauschale liegt der berücksichtigungsfähige Jahreshöchstbetrag bei 3.000 € (Steuerklasse III) bzw. 1.900 € (andere Steuerklassen).

Wenn die Basiskrankenversicherungsbeiträge + Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher liegen als die berücksichtigungsfähigen Jahreshöchstbeträge, kann durch Nachweis bei der Abrechnungsstelle eine höhere Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erreicht werden. Eine Einbindung des Finanzamtes ist nicht erforderlich. Die "echten" Zahlen werden unabhängig davon automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung  berücksichtigt.

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Ich hab das so richtig verstanden? 12% vom Bruttobesold wird berücksichtigt, aber nur bis 1900 € im Jahr und der Rest nur via Steuererklärung?

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Nein. 1900 € wird bei Singles oder Einzelveranlagung berücksichtigt, bei Stlk. III sind es 3000 €. Und alles darüber hinausgehende kannst du über den monatlichen Lohnsteuerabzug geltend machen / oder alternativ in der Steuererklärung. Bleibt dir überlassen. Ich habe jetzt meine Beiträgsbescheinigung heute direkt ans BVA geschickt um ab Januar 2023 direkt mehr netto monatlich zu haben. Bisher habe ich die PKV Beiträge auch über die Steuererklärung geltend gemacht.

Sleyana:
Eigentlich hättest du Ja antworten müssen. Also 1900/3000 automatisch berücksichtigt. Check. Wenn ich drüber liege im Jahr kann ich entweder Steuererklärung machen oder den Nachweis an die Besoldungsstelle schicken. So richtig verstanden?

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