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Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beamtenmichel:
--- Zitat von: Phoenix am 16.11.2022 19:51 ---
--- Zitat von: xap am 16.11.2022 18:06 ---Die Bescheinigung kann dem Dienstherrn zugeleitet werden. Infolgedessen werden Basisleistungen in der angegebenen Höhe steuerlich monatlich bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt.
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Als Bw-Beamter, muss es dann an die Bezüge zahlende Stelle oder wohin geht das
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Also dem muss ich widersprechen. Nach meinem Wissen muss der Antrag über dein zuständiges Finanzamt laufen. Du musst einen Antrag stellen auf Lohnsteuerermäßigung = mehr netto vom brutto. Jedoch bekommst du logischerweise eine geringere Steuererstattung nach Einreichen der Steuererklärung.
sapere aude:
Der Dienstherr berücksichtigt automatisch einen Pauschalbetrag in Höhe von 12 Prozent der Bruttomonatsbezüge steuermindernd. Bei dieser Mindestvorsorgepauschale liegt der berücksichtigungsfähige Jahreshöchstbetrag bei 3.000 € (Steuerklasse III) bzw. 1.900 € (andere Steuerklassen).
Wenn die Basiskrankenversicherungsbeiträge + Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher liegen als die berücksichtigungsfähigen Jahreshöchstbeträge, kann durch Nachweis bei der Abrechnungsstelle eine höhere Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erreicht werden. Eine Einbindung des Finanzamtes ist nicht erforderlich. Die "echten" Zahlen werden unabhängig davon automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt.
Opa:
Ein Antrag beim Finanzamt ist nicht erforderlich, das geht direkt an die Bezügestelle und kann dort ab Beginn des Folgejahres steuermindernd berücksichtigt werden.
Steht bei den meisten PKV sogar sinngemäß auf der Bescheinigung: „Zur Vorlage beim Dienstherrn zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren“.
Beamtenmichel:
--- Zitat von: sapere aude am 17.11.2022 10:43 ---Der Dienstherr berücksichtigt automatisch einen Pauschalbetrag in Höhe von 12 Prozent der Bruttomonatsbezüge steuermindernd. Bei dieser Mindestvorsorgepauschale liegt der berücksichtigungsfähige Jahreshöchstbetrag bei 3.000 € (Steuerklasse III) bzw. 1.900 € (andere Steuerklassen).
Wenn die Basiskrankenversicherungsbeiträge + Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher liegen als die berücksichtigungsfähigen Jahreshöchstbeträge, kann durch Nachweis bei der Abrechnungsstelle eine höhere Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erreicht werden. Eine Einbindung des Finanzamtes ist nicht erforderlich. Die "echten" Zahlen werden unabhängig davon automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt.
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Interessant das war mir bisher neu. Ich habe die PKV Basisabsicherung + Pflegepflicht immer in der Steuererklärung geltend gemacht und immer zusammen mit der Pendlerpauschale eine nette Steuererstattung bekommen.
Angenommen den Fall man hat als Beamter z.B. 3500 € Brutto Monatseinkommen und davon werden 12 % pauschal berücksichtigt wären dies nach Adam Riese 420 €. Gesetzt den Fall man hätte jetzt für sich, die Ehefrau und das Kind PKV Basisbeiträge von 480 € + 55 Euro Pflegepflicht, hätte ich nach meinem Verständnis eine "höhere Belastung" von ca. 115 € pro Monat die zusätzlich steuermindernd berücksichtigt werden oder? Kann man sagen was dass bei oben beschriebener Konstellation ausmachen würde (pro Monat in Stk. 3, Ehefrau kein Einkommen?)
Korrektur: 3000 € wäre ja der berücksichtigungsfähige Höchstbetrag, sprich 250 € pro Monat, d.h. in dieser Fallkonstellation wäre die "höhere Belastung je Monat" ja sogar ca. 250 €.
Opa:
Das würde unterm Strich gar nichts ausmachen, da es Netto keinen Unterschied macht, ob die KV/PV beim Vorwegabzug oder bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.
Wie hoch bei monatlicher Berücksichtigung der Unterschiedsbetrag ist, kann jeder selbst mit einem der vielfach verfügbaren Lohnsteuerrechner ausrechnen. Was da mehr rauskommt, fehlt dann halt bei der Steuererstattung.
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