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Regenerationstage und Zulage in WFBM

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Soziale:
Also meine Kollegin hat den selben Passus in ihrem befristeten Vertrag stehen Vertrag, wurde im Juni 2009 unterschrieben.... 1 1/2 Jahre nach diesem Vertrag gab es die entfristung und da steht dann folgendes:

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrags sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.

Dieser besagt nun doch sehr klar die Überleitung in den TVÖD SUE... und für mich als Laien auch den Anspruch seitdem auf alle Veränderungen des SUE auch angewendet werden müssen... oder?

JesuisSVA:
Hä?

Soziale:
Oh no

Was genau meinst du mit dem Hä?

JesuisSVA:
Es beginnt schon damit, dass es keinen TVÖD SUE gibt und endet damit, dass ich nicht sehe, wie man aus der Formulierung irgendwas zu Überleitung o.ä. ableiten sollte? Auch ist fraglich, warum man eine Feststellung deklaratorischer Natur mit falschem Inhalt getroffen hat. Allerdings könnte man hier möglicherweise eine Dynamisierung vermuten, jedoch nicht die Anwendung ergänzender Tarifverträge.

Soziale:
Nee  sehe ich anders.

Sue gilt ja für den sozial und Erziehungsdienst seit dem 1.11.009, die überleitung ist genau dieser Änderung ab dem 1.11.09. Dynamisch ist dieser, da dort ab dem steht, dh Veränderungen beinhaltet.
Somit sehe ich es als klar an dass wir die Zulage und auch Regenerationstage bekommen werden.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://bvnw.de/wp-content/uploads/2011/02/Das-kleine-ABC-fu%25CC%2588r-den-Sozial-und-Erziehungsdienst.pdf&ved=2ahUKEwjm9un0msf7AhWCjKQKHTs3A7A4HhAWegQIBBAB&usg=AOvVaw2tFoXxYs2UG6XsIbgcOUYe

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